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Diese Löschfristen gelten bei der SCHUFALöschfristen bei der SCHUFA
Aktualisiert am 10.04.2026

Welche Löschfristen gibt es bei der SCHUFA?

Wenn Sie einen Kredit beantragen, einen Handyvertrag abschließen oder eine neue Wohnung suchen, merken Sie rasch: Die SCHUFA spielt im Hintergrund fast immer eine Rolle. Entscheidend ist dabei nicht nur, was gespeichert wird, sondern auch, wie lange. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche SCHUFA-Löschfristen gelten und wann Daten tatsächlich verschwinden.

Stefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeschrieben von Stefanie WillheimStefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeschrieben vonStefanie WillheimKreditberaterin

Seit 2021 unterstützt die geprüfte Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau Stefanie Willheim smava-Kunden bei der Kreditaufnahme. Mit ihrem Blick fürs Detail ist sie eine geschätzte Ansprechpartnerin für die Ratenoptimierung der Kunden. Mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen gleichermaßen weiß sie auf jede Kundenfrage die richtige Antwort. Als gefragte Autorin teilt sie ihr Wissen rund um das Thema Ratenkredit gerne mit den Besuchern der smava-Website.

Geprüft von Jasmin HartwigGeprüft vonJasmin HartwigOnline Marketing Manager

Jasmin Hartwig ist seit 2021 als Online Marketing Manager im Marketing-Team von smava tätig. Sie verantwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung der SEO-Strategie, die Optimierung bestehender und neuer Landingpages sowie die Auswertung ihrer Performance. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steuerung interner und externer Content-Prozesse, um Suchanfragen von Interessenten möglichst passgenau mit verständlichen Informationen rund um Kreditangebote und -prozesse zu beantworten.

Das Wichtigste zu SCHUFA-Löschfristen im Überblick

  • Die SCHUFA hat klare Löschfristen für alle gespeicherten Informationen – unabhängig davon, ob sie positiv, neutral oder negativ sind.
  • Erledigte Kredite bleiben in der Regel drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gespeichert und werden danach automatisch gelöscht.
  • Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht, sind für Banken jedoch nur 10 Monate sichtbar. Konditionsanfragen bleiben unsichtbar und beeinflussen den Score nicht.
  • Negative Einträge wie Zahlungsstörungen oder titulierte Forderungen werden ebenfalls nach Ablauf der jeweiligen Frist entfernt.
  • Fehlerhafte oder unrechtmäßige SCHUFA-Einträge können jederzeit unabhängig von Fristen gelöscht werden.

Welche SCHUFA-Löschfristen gelten?

Auch die SCHUFA unterliegt den Vorgaben der DSGVO. Zwar schreibt dieses Gesetzeswerk keine konkreten Löschfristen vor, verpflichtet aber dazu, Daten nur so lange zu speichern, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Auf dieser Grundlage hat die SCHUFA verbindliche Speicher- und Löschfristen für jeden SCHUFA-Eintrag festgelegt. Für viele erledigte Einträge beträgt diese Frist drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung oder Vertragsbeendigung.

Genaueres können Sie unserer Tabelle entnehmen:

Art des SCHUFA-Eintrags Löschfrist
Kreditanfrage 12 Monate (10 Monate sichtbar)
Konditionsanfrage 12 Monate (für Dritte unsichtbar)
Laufender Kredit Bis zur vollständigen Rückzahlung
Erledigter Kredit 3 Jahre nach Rückzahlung
Vorzeitig abgelöster Kredit 3 Jahre nach Ablösung
Zahlungsstörung bei Kredit 3 Jahre nach Ausgleich
Privatinsolvenz (Restschuldbefreiung) 3 Jahre nach Abschluss

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Hinweis
Sowohl SCHUFA-Einträge als auch der Beginn der Löschfristen erfordern eine aktive Meldung eines Vertragspartners an die Auskunftei – etwa Ihre Bank, die meldet, dass Sie die finale Rate eines Kredits getilgt haben. Die SCHUFA selbst recherchiert nicht, sondern verarbeitet ausschließlich die gemeldeten Informationen.

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Wann beginnen die SCHUFA-Löschfristen?

Auch bei Kreditverträgen entscheidet nicht das Abschlussdatum über die Löschfristen der SCHUFA, sondern der Zeitpunkt der vollständigen Erledigung.

Das heißt, die SCHUFA-Löschfristen bei Krediten starten erst, wenn…

  • Sie die letzte Rate bezahlt haben oder
  • Sie den Kredit vollständig abgelöst haben und
  • Ihr Kreditgeber vollständige Tilgung bzw. Ablösung an die SCHUFA gemeldet hat.

Das heißt, im jeweiligen Einzelfall gilt der Tag, an dem Ihre Bank die Meldung an die Auskunftei gesendet hat, als Stichtag für den Beginn der SCHUFA-Löschfrist.

Allerdings können Sie sich darauf verlassen, dass Kreditinstitute hierbei in aller Regel sehr gewissenhaft vorgehen – eine Meldung an die SCHUFA ist dadurch in den internen Verwaltungsschritten bei Kredit-Beendigung integriert und heutzutage oft automatisiert.

Auch SCHUFA-intern werden Daten automatisch gelöscht, sobald die jeweilige Frist abgelaufen ist. Ein Antrag Ihrerseits ist also nicht nötig. Lediglich eine verzögerte Erledigungsmeldung kann dafür sorgen, dass ein eigentlich abgeschlossener Kredit länger sichtbar bleibt.

Durch gute Bonität zu passenden Kreditkonditionen

Je besser Ihre Bonität und Ihr SCHUFA-Score sind, desto niedriger fallen in der Regel die Effektivzinsen aus. Ihre Kreditwürdigkeit entscheidet maßgeblich darüber, zu welchen Konditionen Sie ein Darlehen erhalten. Mit einer positiven SCHUFA-Auskunft steigen nicht nur Ihre Chancen auf eine Zusage. Sie erhalten auch häufiger Angebote mit günstigeren Effektivzinsen. Denn Banken bewerten das Ausfallrisiko anhand Ihrer Bonität.

Bei smava vergleichen Sie unverbindlich Kredite, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. So finden Sie schnell Angebote mit Konditionen, die auf Ihre Voraussetzungen abgestimmt sind.

Einträge vor Ende der SCHUFA-Löschfristen entfernen lassen – wann ist das möglich?

Grundsätzlich können Sie SCHUFA-Einträge nur dann vorzeitig löschen lassen, wenn es sich um falsche oder unzulässige Einträge handelt. Beispielsweise:

  • Ein längst zurückgezahlter Kredit, der noch als offen geführt wird.
  • Ein laufender Kredit, der Ihnen nur fälschlicherweise zugeordnet wurde (etwa durch Namensverwechslung)
  • Eine Zahlungsstörung, obwohl Sie nachweislich alle bisherigen Raten problemlos bezahlten.

In solchen Fällen können Sie die Löschung direkt bei der SCHUFA beantragen, müssen aber entsprechende Nachweise vorlegen.

So können Sie dabei vorgehen:

Einmal jährlich können Sie kostenlos eine Datenkopie bei der SCHUFA anfordern. Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche Kreditdaten gespeichert sind und von welchen Vertragspartnern sie gemeldet wurden. Prüfen Sie insbesondere erledigte Kredite und deren Erledigungsdatum und achten Sie auf Details.

Stellen Sie fest, dass ein Kredit bereits zurückgezahlt wurde oder Daten schlichtweg falsch sind, können Sie den Eintrag direkt bei der SCHUFA beanstanden. Beschreiben Sie den Fehler konkret und fügen Sie geeignete Nachweise wie Kontoauszüge oder Kreditabrechnungen bei.

Die SCHUFA klärt den Sachverhalt mit dem meldenden Vertragspartner. Bestätigt sich der Fehler, korrigiert oder löscht die Auskunftei sofort den Eintrag. Die regulären SCHUFA-Löschfristen bleiben davon unberührt, sofern die Daten korrekt sind.

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Ihre DSGVO-Rechte
Sie haben gegenüber der SCHUFA grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Unrichtige oder unzulässige Informationen müssen nach Beanstandung entfernt werden. Außerdem können Sie der Speicherung widersprechen, wenn dafür keine rechtliche Grundlage besteht.

Die wichtigsten Fragen zu SCHUFA-Löschfristen

SCHUFA-Löschfristen legen fest, wie lange bestimmte Einträge in Ihrer SCHUFA gespeichert bleiben. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten automatisch gelöscht. Ziel ist es, Ihre Bonität auf Basis aktueller und relevanter Informationen zu bewerten.

Banken bewerten nicht nur, ob ein Kredit bestand, sondern auch, wie lange dieser zurückliegt. Je älter ein erledigter Kredit ist, desto geringer ist sein Einfluss auf die Kreditentscheidung. Laufende oder kürzlich abgeschlossene Kredite wirken deutlich stärker, insbesondere bei höheren Kreditsummen.

Ein erledigter Kredit wird in der Regel drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht. Maßgeblich ist das Datum der Erledigung, nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Nein. Erledigte Kredite zeigen, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen zuverlässig erfüllt haben. Ihr positiver Einfluss nimmt jedoch mit der Zeit ab, da ältere Einträge für die Bewertung weniger relevant sind.

Nein. Konditionsanfragen sind SCHUFA-neutral und beeinflussen Ihren Score nicht. Sie werden nur zur Dokumentation gespeichert und sind für andere Banken nicht sichtbar.

Das ist nur möglich, wenn der Eintrag fehlerhaft oder unzulässig ist. Korrekte Einträge bleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Löschfristen gespeichert.

Die SCHUFA speichert auch positive Zahlungserfahrungen. Ein erledigter Kredit zeigt, dass Sie einen Kredit vollständig zurückgezahlt haben, und kann sich in diesem Zeitraum positiv auf Ihre Bonität auswirken.

Negative Einträge werden je nach Art unterschiedlich lange gespeichert. In vielen Fällen beträgt die Frist ebenfalls drei Jahre, zum Beispiel nach Begleichung offener Forderungen. Entscheidend ist immer der Einzelfall und die Art des Eintrags.

Ihre Schufa-Einträge im Blick behalten

Erfahren Sie, wann und wie Schufa-Einträge gelöscht werden, und sorgen Sie für eine positive Bonität. Nutzen Sie unseren Vergleich, um passende Kreditangebote zu finden.

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Weitere Kreditarten von smava

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