Auch bei Kreditverträgen entscheidet nicht das Abschlussdatum über die Löschfristen der SCHUFA, sondern der Zeitpunkt der vollständigen Erledigung.
Das heißt, die SCHUFA-Löschfristen bei Krediten starten erst, wenn…
- Sie die letzte Rate bezahlt haben oder
- Sie den Kredit vollständig abgelöst haben und
- Ihr Kreditgeber vollständige Tilgung bzw. Ablösung an die SCHUFA gemeldet hat.
Das heißt, im jeweiligen Einzelfall gilt der Tag, an dem Ihre Bank die Meldung an die Auskunftei gesendet hat, als Stichtag für den Beginn der SCHUFA-Löschfrist.
Allerdings können Sie sich darauf verlassen, dass Kreditinstitute hierbei in aller Regel sehr gewissenhaft vorgehen – eine Meldung an die SCHUFA ist dadurch in den internen Verwaltungsschritten bei Kredit-Beendigung integriert und heutzutage oft automatisiert.
Auch SCHUFA-intern werden Daten automatisch gelöscht, sobald die jeweilige Frist abgelaufen ist. Ein Antrag Ihrerseits ist also nicht nötig. Lediglich eine verzögerte Erledigungsmeldung kann dafür sorgen, dass ein eigentlich abgeschlossener Kredit länger sichtbar bleibt.