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Was muss ich zu Scoring und Datenschutz wissen?

Das Scoring findet Anwendung in den unterschiedlichsten Bereichen. Kreditinstitute, Auskunfteien und Rating-Agenturen setzen es ein, um die Kreditwürdigkeit abzuschätzen. Dies mag für den Kreditgeber sehr praktisch sein, jedoch bleibt die Frage beim Scoring nach dem Datenschutz. Wie Ihre Daten geschützt werden, erfahren Sie hier.

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Was ist Scoring eigentlich?

Angenommen Sie möchten einen Kredit aufnehmen und informieren sich hierfür bei verschiedenen Kreditgebern nach Angeboten. Sie finden ein gutes Angebot und möchten dieses beanspruchen. Doch wie soll der Kreditgeber wissen, ob Sie die Raten komplett zurückzahlen? Um dies zu beurteilen, wird das Scoring herangezogen. Scoring ist eine Bewertungsmethode, mit der sich errechnen lässt, wie hoch der Kreditgeber das Risiko eines Kreditausfalls bei einer bestimmten Person einzuschätzen hat. Dieses Verfahren hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen, um schneller eine Entscheidung treffen zu können, ob jemand einen Kredit erhält und zu welchen Konditionen.

Scoring und Datenschutz: Passt das überhaupt zusammen?

Dies ist eine berechtigte Frage, die kontrovers diskutiert wird. Im Rahmen des Scorings kommen viele sensible Daten über den Kreditinteressenten zusammen, weshalb Scoring und Datenschutz nicht ganz unproblematisch sind. Hierzu gehören unter anderem persönliche Informationen wie Beruf, Arbeitgeber oder der Familienstand. Auch der SCHUFA-Score selbst sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse zählen zu den Daten. Ähnlich wie der Gesetzgeber ist sich auch die SCHUFA der sensiblen Verbindung zwischen Scoring und Datenschutz bewusst. So darf jede Person ihre Daten mehr als einmal im Jahr kostenfrei einsehen. Es ist dabei möglich, die Ansicht online zu beantragen.

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Hinweis
Es lohnt sich die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft regelmäßig zu nutzen, um falsche oder veraltete Daten ausfindig zu machen und deren Löschung zu beantragen. Zum Löschen ist die SCHUFA verpflichtet, sofern Sie dies aus berechtigtem Grund beantragen.

Welche Daten sind für das Scoring-Verfahren relevant?

Angenommen Sie haben per Kreditrechner ein gutes Angebot für einen Online-Kredit gefunden. Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, fragt Sie das System in der Regel ganz bestimmte Scoring-Daten ab. Dazu zählen u. a. personenbezogene Angaben. Dieses Verfahren bildet die Basis. Zudem wird abgefragt, wie umfangreich Ihre finanziellen Mittel für die Kredittilgung sind. Dafür sind oft Miete und weitere Fixkosten anzugeben. So kann der Kreditgeber einschätzen, wie viel Geld Sie im Monat für eine Ratenzahlung aufbringen können. Daraus trifft er die Entscheidung, ob er Ihnen den Kredit gibt und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Was sagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Datenschutz beim Scoring?

Das BDSG regelt in § 28 b die Voraussetzungen, unter denen Scoring-Daten über einen Bundesbürger innerhalb eines Scoring-Verfahrens Verwendung finden dürfen. Laut dem BDSG dürfen in die Ermittlung eines Scorewertes lediglich die Personendaten einfließen, welche hilfreich für die Prognose über das künftige Vertragsverhalten des Kreditnehmers sind. Zudem sind es Daten, welche die verantwortliche Stelle auch außerhalb eines Scoring-Verfahrens anwenden dürfte. Eine Ausnahme gibt es laut BDSG nur für die Verwendung der Adressdaten.

Die wichtigsten Fragen zu Scoring und Datenschutz

Die privatwirtschaftliche deutsche Auskunftei SCHUFA löscht die Scoring-Daten erst nach drei Jahren. Ein Beispiel: Sie haben Ihre Forderung im Sommer 2016 beglichen. Erst am 1. Januar 2020 löscht die Auskunftei Ihren Eintrag.

Das Scoring hat bei der Kreditvergabe eine große Bedeutung, denn so kalkuliert der Kreditgeber die Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung. Sollte der ermittelte Scorewert sehr niedrig sein, lehnt die Bank den Kreditantrag häufig ab.

Handelt es sich um die Scoring-Daten bei der Auskunftei SCHUFA, gibt es nur eine Lösung: Sie begleichen Ihre offenen Forderungen. Der Gläubiger willigt dann in die Löschung der Scoring-Daten bei der SCHUFA ein. Dies erfolgt mithilfe eines „Erledigt“-Vermerks an die Auskunfteien. Es gibt jedoch den Sonderfall, dass die Scoring-Daten bei der Auskunftei nicht stimmen. Fehlerhafte SCHUFA-Daten lassen sich problemlos löschen. Auch bei geringfügigen Schulden unter 2.000 € gibt es die Möglichkeit, die Scoring-Daten bei der SCHUFA sofort löschen zu lassen. Allerdings müssen Sie dann die kompletten Forderungen innerhalb von zwei Wochen begleichen.

Ist ein Merkmal zu Ihnen (wie z. B. die Adresse oder der Name) fehlerhaft vermerkt, nehmen Sie direkt Kontakt mit der SCHUFA auf. Mit einem kurzen Anschreiben und einem Adressnachweis regeln Sie die Angelegenheit. Auch für veraltete Einträge, deren Löschfrist bereits erreicht ist, können Sie die Löschung per Antrag veranlassen.

Scoring und Datenschutz im Überblick

Erfahren Sie, wie Scoring und Datenschutz Ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen, und vergleichen Sie SCHUFA-neutrale Kreditangebote.

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