Wenn Sie einen Kredit steuerlich absetzen möchten, sollten Sie die Zinsen in den Blick nehmen. Als sogenannte Geldbeschaffungskosten lassen sich diese von der Steuer absetzen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Sie können nämlich nicht die Kreditzinsen aller Kreditarten steuerlich geltend machen, insbesondere der Verwendungszweck des Darlehens wirkt sich auf Ihren Anspruch aus. Sie können auch andere Kosten steuerlich geltend machen, wenn jene mit der Beschaffung des Kredites in Zusammenhang stehen. Denkbar sind hier Kontoführungsgebühren, Umschuldungskosten und Ausgaben, die für eine finanzielle oder rechtliche Beratung fällig wurden.
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Hinweis
Bearbeitungsgebühren der Banken sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs per se unzulässig, sodass Sie sich jene – falls erhoben – wieder zurückholen können und nicht steuerlich gelten machen müssen.