Grundsätzlich sind – wenn überhaupt, dazu später mehr – primär nur Kreditzinsen steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den sogenannten Geldbeschaffungskosten und können berücksichtigt werden, wenn der Kredit der Einkünfteerzielung dient. Mit anderen Worten:
Ein Kredit ist steuerlich überhaupt nur dann absetzbar, wenn Sie dadurch etwas erwerben, das Ihnen (Mehr-) Einkünfte generiert. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sehr viele Darlehen, vor allem aus dem Bereich privater Konsumkredite, außen vor bleiben.
Zusätzlich zu den Zinsen können in einigen Fällen weitere Kostenpunkte steuerlich infragekommen, etwa
- laufende Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto,
- Kosten einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung,
- Ausgaben für rechtliche oder finanzielle Beratung, sofern sie direkt mit dem Kredit zusammenhängen.


Grundsätzlich nicht absetzbar sind dagegen Tilgungsleistungen, da Sie den ausgezahlten Kreditbetrag bei Erhalt nicht versteuern mussten.
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Hinweis
Tilgungen gelten steuerlich nicht als Aufwand, sondern lediglich als Rückzahlung eines bereits erhaltenen Betrags. Da der Kredit bei Auszahlung nicht als Einkommen zählt, erkennt das Finanzamt die spätere Rückzahlung auch nicht als Ausgabe an. Dahinter steht folgendes Prinzip:
Was steuerfrei hineinkommt, lässt sich später nicht steuerlich absetzen.