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Vorfälligkeits­entschädigung: Kosten, Berechnung & rechtliche Regelungen

Wer seinen Kredit vorzeitig kündigt oder umschuldet, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Hier erfahren Sie, wann diese anfällt, wie hoch sie maximal sein darf, welche Rechte Sie haben und wie Sie unnötige Kosten vermeiden können.

Das Wichtigste zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung

  • Bedeutung: Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von Banken erhoben wird, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet wird.
  • Höhe ist gesetzlich begrenzt: maximal 1 % der Restschuld bei einer Laufzeit von über einem Jahr bzw. 0,5 % bei einer Laufzeit von unter einem Jahr.
  • Gründe: Sie fällt an, weil die Banken die ihnen entgangenen Zinsen ausgleichen wollen.
  • Vermeidung: Möglich durch Sonderkündigungsrechte z. B. nach 10 Jahren Laufzeit, bei variablen Zinsen, bei fehlerhaften Verträgen.
  • Recht: Verbraucher können falsch berechnete Entschädigungen zurückfordern.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, beendet den Vertrag früher als vereinbart. Für die Bank bedeutet das, dass sie Zinseinnahmen verliert. Um diesen Verlust auszugleichen, wird die Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn ein Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung oder Laufzeit beendet wird. Typische Situationen sind:

  • Verkauf einer Immobilie – beispielsweise im Zuge eines Umzugs, einer Scheidung oder Erbschaft.
  • Umschuldung – wenn ein bestehendes Darlehen durch ein neues mit günstigeren Konditionen abgelöst wird.
  • Frühzeitige Gesamtrückzahlung – wenn der Kredit komplett vorzeitig zurückgezahlt wird.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht in folgenden Fällen:

  • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB) – hier können Verbraucher den Kredit kostenfrei kündigen.
  • Variable Verzinsung – Kredite ohne feste Zinsbindung sind jederzeit kündbar.
  • Formfehler im Vertrag – fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben, darf keine Entschädigung verlangt werden.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist in § 502 BGB gesetzlich geregelt. Banken dürfen nur eine begrenzte Gebühr verlangen:

  • Maximal 1 % der Restschuld, wenn die Restlaufzeit des Kredits mehr als zwölf Monate beträgt.
  • Bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die Gebühr maximal 0,5 % der Restschuld.

Das bedeutet: Je näher das Kreditende rückt, desto geringer fällt die mögliche Entschädigung aus.

Beispiel 1: Kurze Restlaufzeit

Restschuld: 50.000 €

Restlaufzeit: 8 Monate

Maximal zulässig: 0,5 % von 50.000 € = 250 €

 

Beispiel 2: Längere Restlaufzeit

Restschuld: 80.000 €

Restlaufzeit: 24 Monate

Maximal zulässig: 1 % von 80.000 € = 800 €

Wichtige Hinweise zur Praxis

  • Banken dürfen keine höheren Beträge als gesetzlich vorgesehen verlangen.
  • Die tatsächliche Entschädigung kann niedriger ausfallen, wenn der entgangene Zinsschaden geringer ist.
  • Bei fehlerhaften Berechnungen haben Verbraucher das Recht, zu viel gezahlte Entschädigungen zurückzufordern.
  • Es kann sich lohnen, eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale oder spezialisierte Anwälte durchführen zu lassen, wenn Zweifel an der Berechnung bestehen.
info
Für Verbraucher bedeutet das
Je höher die Restschuld und je länger die Laufzeit, desto höher fällt die Entschädigung aus. Gleichzeitig sind die Berechnungen oft sehr technisch und enthalten Annahmen, die überprüft werden sollten.

Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung

In vielen Fällen lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht vollständig vermeiden. Es gibt jedoch Strategien, um die Kosten zu reduzieren oder gar zu umgehen.

Gemäß § 489 BGB haben Kreditnehmer nach einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren das Recht, ihr Darlehen kostenfrei zu kündigen. Das gleiche gilt für Kredite mit variabler Verzinsung.

In besonderen Lebenssituationen wie wirtschaftlichen Herausforderungen, einem Umzug oder einer Scheidung sind Banken mitunter bereit, auf einen Teil der Forderung zu verzichten oder individuelle Lösungen zu finden.

Eine Umschuldung kann sich trotz anfallender Entschädigung lohnen, wenn die Zinsersparnis durch das neue Darlehen die Zusatzkosten übersteigt.

Wenn Verträge fehlerhaft sind oder die Berechnung nicht korrekt erfolgt ist, können Verbraucher zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Die wichtigsten Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von Banken erhoben wird, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet wird. Damit sollen die entgangenen Zinseinnahmen der Bank ausgeglichen werden.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich in § 502 BGB begrenzt. Sie darf maximal 1 % der Restschuld betragen, sofern die Restlaufzeit länger als 12 Monate ist. Bei einer Restlaufzeit von unter 12 Monaten sind höchstens 0,5 % erlaubt. In der Praxis kann die Entschädigung auch geringer ausfallen, wenn der tatsächliche Zinsschaden niedriger ausfällt.

Wenn ein Sonderkündigungsrecht greift, beispielsweise nach zehn Jahren Laufzeit (§ 489 BGB) oder bei Krediten mit variabler Verzinsung, fällt keine Entschädigung an. Auch wenn gesetzliche Pflichtangaben im Vertrag fehlen, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Die Berechnung ist komplex und wird von den Banken mit speziellen Methoden, wie der Aktiv-Passiv- oder der Barwertmethode, durchgeführt. Dabei wird der Zinsschaden der Bank ermittelt, der durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Verbraucher können die Höhe des Zinsschadens grob anhand der Restschuld und der Restlaufzeit einschätzen (gesetzliche Obergrenzen: 1 % bzw. 0,5 %).

Ja, wenn sie falsch oder unzulässig berechnet wurde. In den letzten Jahren haben mehrere BGH-Urteile die Rechte von Kreditnehmern gestärkt. Typische Fehler sind unvollständige Berechnungsgrundlagen oder fehlerhafte Vertragsangaben. In solchen Fällen können Verbraucher zu viel gezahlte Beträge zurückfordern, oft auch rückwirkend.

Ja, in den meisten Fällen verlangt die Bank eine Entschädigung, wenn ein Kredit durch eine Umschuldung vorzeitig abgelöst wird. Ausnahmen bestehen, wenn die gesetzliche 10-Jahres-Frist bereits erreicht ist oder der Kreditvertrag fehlerhafte Angaben enthält. In diesen Fällen darf keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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