Wird ein zinsgebundener Kredit vor Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit getilgt oder vorzeitig abgelöst, sieht der Kreditvertrag meistens vor, dass der Kreditnehmer den Schaden ausgleichen muss, welcher der Bank aufgrund des Wegfalls der prognostizierten Zinsen entsteht. Wegen des vertraglich definierten Festzinses, der auch bei Veränderungen der aktuellen Zinssituation konstant bleibt, kann der entstehende Schaden problemlos kalkuliert werden. Dabei schützt die Zinsbindung einerseits Kreditgeber vor sinkenden, andererseits Kreditnehmer vor steigenden Zinsen.
Kann der Kreditnehmer einen Kredit vorzeitig tilgen, weil er z. B. zugunsten niedriger Zinsen eine Umschuldung vornehmen möchte, entsteht der Bank unter Umständen ein Refinanzierungsschaden und daraus resultierend ein Margenschaden. Bei der VFE handelt es sich folglich um eine Ausgleichszahlung an das Kreditinstitut, die den durch die vorzeitige Beendigung des Kredits entstehenden finanziellen Schaden verhindert.