Die Anschlussfinanzierung ist die Fortsetzung eines bestehenden Kredites, allerdings zu anderen Bedingungen. Beim Abschluss der Finanzierung, zum Beispiel für eine Immobilien- oder Baufinanzierung oder einen Autokredit, wird die Bindungsfrist für den Sollzins festgelegt. Diese Frist umfasst je nach Vertrag einen Zeitraum von beispielsweise 5,10 oder 15 Jahren. Wenn diese Zinsbindung bzw. der Zeitraum abgelaufen ist, werden Sie von der Bank informiert und die Konditionen für den Kredit sind neu zu vereinbaren. Dabei ist zu beachten, dass der Kreditgeber erst 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Angebot für die Anschlussfinanzierung unterbreitet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Finanzierung zu besseren Konditionen bei einem anderen Kreditgeber fortzuführen. Ein Bankwechsel ist jedoch nicht immer zwingend notwendig. Sie sollten sich in jedem Fall vor Ablauf der Zinsbindung mit der aktuellen Marktlage vertraut machen, um so in eine Verhandlungsposition zu kommen und gegebenenfalls den Kreditgeber zu wechseln.