Der Bereitstellungszins ist ein Entgelt, das Banken insbesondere bei Bau- und vergleichbaren Immobilienfinanzierungen für die Vorhaltung eines zugesagten, aber noch nicht (vollständig) ausgezahlten Kreditbetrags verlangen. Da das Geld für Sie reserviert ist und in dieser Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden kann, erhebt die Bank darauf Zinsen.
Grundsätzlich wird der Bereitstellungszins nur auf den noch nicht ausbezahlten bzw. abgerufenen Teil der Kreditsumme erhoben – nicht jedoch den gesamten Kreditbetrag. Außerdem wird der Bereitstellungszins erst fällig, wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit verstrichen ist.
Typische Konditionen:
- Berechnungsgrundlage: Noch nicht abgerufener Darlehensbetrag
- Höhe: Zwischen 0,15 % und 0,35 % monatlich (1,8 % und 4,2 % jährlich), im Mittel häufig um 0,25 % pro Monat – 3 % pro Jahr
- Berechnung: In der Praxis monatlich
- Abrechnung: Monatlich
- Zahlbarkeit: Monatlich
Dazu ein Beispiel. Angenommen, Sie schließen ein Darlehen für die Sanierung eines Altbaus in Höhe von 300.000 Euro ab. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt zwei Monate, der Bereitstellungszins liegt bei 0,25 % monatlich.
| Monat |
Ausgezahlter Betrag |
Noch nicht abgerufen |
Bereitstellungszins |
| 1 |
0 € |
300.000 € |
0 € |
| 2 |
0 € |
300.000 € |
0 € |
| 3 |
80.000 € |
220.000 € |
550 € |
| 4 |
150.000 € |
150.000 € |
375 € |
| 5 |
220.000 € |
80.000 € |
200 € |
| 6 |
300.000 € |
0 € |
0 € |
| Gesamter Bereitstellungszins: |
1.125 € |
info
Das heißt,…
in diesem Beispiel entstünden Ihnen innerhalb von drei Monaten zusätzliche Kosten von 1.125 Euro – zusätzlich zu den regulären Kreditzinsen, die sie für die bereits ausgezahlten Beträge zu zahlen haben.

