Zur Teilnahme an der Gutschein-Aktion sind alle Kunden berechtigt,
*Missbrauch liegt vor, wenn Kunden mehr als einmal einen Kredit aufnehmen und diesen vorzeitig (d.h. innerhalb des ersten Jahres nach Kreditbewilligung) ablösen, jedoch den Gutschein einbehalten.
Sollten Sie während des Antragsprozesses die Seite verlassen, zum Beispiel wegen Aufforderung des Logins, so ist die erneute Nutzung des Aktionslinks nötig um Ihre Gutscheinberechtigung nachzuvollziehen.