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Mit staatlicher Förderung die Weiterbildung finanzieren?

Wer im Beruf vorankommen will, muss investieren. Eine Weiterbildung kann einige tausend Euro kosten, die allerdings nicht immer vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln gezahlt werden müssen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Fortbildung zu finanzieren – entweder anteilig oder sogar vollständig. Wir informieren Sie, was je nach Fördermodell geboten wird.

Die 6 wichtigsten Modelle für Weiterbildungsförderung im Überblick

Um Ihre Weiterbildung zu finanzieren, können Sie zwischen verschiedenen staatlichen Förderungen wählen. Was die einzelnen Förderprogramme konkret bieten bzw. wie viel gezahlt wird und was die Voraussetzungen sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

1. Geförderte Weiterbildung vom Arbeitgeber

Der einfachste Weg ist der über den eigenen Arbeitgeber – wenn dieser zustimmt. Schließlich muss sich die Schulung eines einzelnen Mitarbeiters für das Unternehmen auch lohnen. Geht es zum Beispiel um eine Zertifizierung, also nachweislich geprüfte Fachkenntnisse über eine bestimmte Software oder einen bestimmten Arbeitsvorgang, kann sich eine individuelle Mitarbeiterschulung für den Arbeitgeber auszahlen. Denn das Unternehmen profitiert dabei nicht nur von der erweiterten fachlichen Expertise, mit deren Hilfe zum Beispiel Arbeitsabläufe optimiert und somit Kosten gesenkt werden können, sondern auch vom erweiterten Angebot für die Kunden.

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Hinweis
Wer ein anerkanntes – und idealerweise sogar weitläufig bekanntes – Zertifikat auf seiner Website präsentieren kann, hat zudem ein echtes Plus bei der Außendarstellung. In einigen Fällen suchen Auftraggeber sogar gezielt nach solchen Zertifikaten, wie zum Beispiel bei komplexen SAP-Systemen.

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2. Öffentliche Förderung: Weiterbildung mit Bildungsprämie

Die vom Staat angebotene Bildungsprämie richtet sich an Selbstständige und Arbeitnehmer, die wöchentlich mindestens 15 Stunden arbeiten und eine Weiterbildung nicht vollständig mit einem privaten Darlehen finanzieren möchten oder können. Bei der Bildungsprämie zahlt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Der Rest kann entweder vom Arbeitgeber oder mit einer privaten Finanzierung übernommen werden.

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Tipp
Günstige Kredite zur freien Verwendung eignen sich für die Finanzierung der Weiterbildung, wenn nicht alle Kosten durch ein Förderprogramm übernommen werden. Über smava können Sie aus mehr als 25 Kreditvergabepartnern und über 70 Finanzprodukten wählen.

3. Aufstiegsstipendium als geförderte Weiterbildung

Mit dem Aufstiegsstipendium bekommen Berufseinsteiger die Möglichkeit, im Anschluss an die Ausbildung ein Studium zu beginnen. Im Gegensatz zum Bafög muss beim Aufstiegsstipendium kein Cent zurückgezahlt werden. Bei einem Vollzeitstudium werden bis zu 670 Euro pro Monat vergeben und zusätzlich 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es immerhin noch 2.000 Euro pro Jahr. Vergeben wird das Stipendium von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), die vom Bundesministerium für Bildung ins Leben gerufen wurde.

4. Weiterbildungsstipendium

Wer bereits im Beruf Fuß gefasst hat, kann mit dem Weiterbildungsstipendium bis zu 6.000 Euro für eine entsprechende Weiterbildung erhalten. Bedingung ist allerdings, dass mindestens 10 Prozent der gesamten Kosten für die Weiterbildung selbst finanziert werden, zum Beispiel mit einem Ratenkredit. Auch hier muss das Geld des Stipendiums nicht zurückgezahlt werden. Ansprechpartner ist ebenfalls die SBB.

5. Kostenloser Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Arbeitslose können sich von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen lassen, mit dem die Kosten für die Weiterbildung vollständig übernommen werden. Der Gutschein wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Agentur die Maßnahme auch für sinnvoll erachtet. In erster Linie geht es hier um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

6. WeGebAU für ältere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte

Ältere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte haben es auf dem Arbeitsmarkt oft schwer. Deswegen hat die Bundesagentur für Arbeit die Initiative WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) auf den Weg gebracht. Personen beider Zielgruppen wird hierbei zu einer Weiterbildungsförderung verholfen – und zwar wie beim Bildungsgutschein mit einer Kostenübernahme von 100 Prozent. Das Angebot richtet sich an Geringqualifizierte, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf gearbeitet haben, sowie an alle Arbeitnehmer, die in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten tätig sind. Wie beim Bildungsgutschein ist auch hier die Arbeitsagentur der Ansprechpartner.

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Gut geplante Förderung: Weiterbildung kann ganz einfach sein

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Tipp
Wer bei der Weiterbildung einen eigenen finanziellen Anteil leistet, kann diesen beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Dieses gilt sowohl für die einzelnen Kostenpunkte der Weiterbildung (Anfahrt, Unterkunft, Lehrmittel etc.) als auch für einen möglichen privaten Kredit.

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Die wichtigsten Fragen zur Weiterbildungsförderung

Der Staat bietet eine Bildungsprämie für Weiterbildungen. Dabei übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Kosten für die Weiterbildung.

Selbstständige und Arbeitnehmer können die staatliche Bildungsprämie nutzen, sofern Sie mindestens 15 Stunden pro Woche Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und eine Weiterbildung nicht vollumfänglich mit einem privaten Kredit finanzieren können.

Ratenkredite zur freien Verwendung können Sie beliebig einsetzen. Sie eignen sich daher z. B. auch, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Da die Kreditsummen hierbei meistens im Rahmen eines Kleinkredits bleiben, sind die Konditionen häufig besonders günstig.

Wer einen eigenen finanziellen Anteil für eine Weiterbildung leistet, kann diesen im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dies gilt nicht nur für die einzelnen Kostenpunkte der Weiterbildung (Anfahrt, Unterkunft, Lehrmittel etc.), sondern auch für einen dafür aufgenommenen Ratenkredit.

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