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Was können Kieferorthopädie-Behandlungen kosten?

Um kieferorthopädische Behandlungen – wie etwa das Geradestellen der Zähne durch Zahnspangen – zu finanzieren, nutzen viele Kassenpatienten einen Kredit. Denn seit das kieferorthopädische Indikationssystem (KIG) zum 1. Januar 2002 umgestellt wurde, übernehmen die Krankenkassen die Kosten solcher Therapien nur noch eingeschränkt. Wann die Kosten übernommen werden und was Ihnen eine Kreditfinanzierung bietet, erfahren Sie hier.

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Wann übernehmen die Krankenkassen kieferorthopädische Kosten?

Eine Kostenübernahme kieferorthopädischer Therapien durch die Krankenkasse erfolgt nur noch dann, wenn die Behandlung medizinisch zwingend erforderlich ist. Das ist etwa bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen der Fall, wenn diese dazu führen, dass der Patient nicht mehr beißen, kauen oder sprechen kann. Die Schwere der Fälle teilt das KIG in fünf Grade ein. Erst ab Stufe drei zahlen die Kassen. Aber selbst in diesen Fällen sind die Kassen an das Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten. Sie bezahlen daher stets nur das medizinisch Notwendige. Wer sich komfortablere Lösungen bei seiner Therapie wünscht, kommt an privaten Zuzahlungen oft nicht vorbei.

Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Ihnen stehen Kieferkorrekturen auf Kassenkosten bereits dann zu, wenn eine Zahnfehlstellung droht, ihr Sprechen, Kauen, Beißen oder Atmen zu beeinträchtigen.

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Hinweis
Allerdings müssen sich die Eltern mit 20 Prozent an den während der Behandlung anfallenden Kosten beteiligen. Nach Abschluss der Behandlung werden diese 20 Prozent wieder von der Kasse erstattet. So soll sichergestellt werden, dass die kieferorthopädische Behandlung auch bis zum Ende beansprucht wird.

Was zahlt die Krankenkasse nicht?

Ein Beispiel dafür ist der Einsatz lingualer Zahnspangen wie sie etwa von der US-Marke „Invisalign“ angeboten werden. Sie werden von den Kassen nicht übernommen. Pro Kiefer belaufen sich die Kosten für die an der Zahninnenseite festsitzenden Zahnspangen pro Kiefer zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Die genaue Höhe der Kosten ist abhängig vom individuellen Fall. Kommen schwierige Zahn- und Kieferfehlstellungen hinzu, liegen die Gesamtkosten gelegentlich sogar weit über 10.000 Euro.

Wie hoch sind die Kosten typischer kieferorthopädischer Behandlungen?

Die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Doch selbst bei einfachen Behandlungsmaßnahmen sind schnell dreistellige Summen fällig. Bei herausnehmbaren Zahnspangen, festsitzenden Zahnspangen (Multiband-Apparaturen) oder Kiefergelenktherapien summieren sich die Kosten häufig auf Beträge zwischen 1.500 Euro und 10.000 Euro. Die genaue Höhe der Kosten hängt von individuellen Faktoren ab:

  • Art und Umfang der Fehlstellung
  • zum Einsatz kommende Zahnspange, Brackets oder andere Apparaturen
  • Behandlungsdauer
  • Behandlungsaufwand
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Hinweis
Grundsätzlich können alle Untersuchungen über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Bei umfangreicheren Behandlungen wird jedoch empfohlen auch zwischendurch Röntgenaufnahmen oder Modelle zu erstellen, um den Erfolg der Therapie zu gewährleisten. Für diesen Mehraufwand müssen Kassenpatienten meistens selbst aufkommen. Falls Sie einen Finanzierung in Erwägung ziehen kann ein Kreditvergleich helfen günstige Angebote zu ermitteln.

Wie hoch ist der Zuschuss für Erwachsene?

Sofern die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss auch bei Erwachsenen gewähren, liegt dieser meist bei wenigen Tausend Euro (z. B. 1.000 €). Kieferorthopäden sind dazu verpflichtet, diesen Kostenrahmen optimal auszuschöpfen, sodass auch Kassenpatienten ohne Zusatzleistungen voll umfänglich und gut behandelt werden. Die häufig zu lesende Warnung, selbst für schmerz- und reibungsarme Brackets müssten Kassenpatienten extra bezahlen, ist nicht korrekt.

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Kieferorthopädische Behandlungen mit einem Kredit von smava finanzieren

Kieferorthopädische Behandlungen können in der Haushaltskasse schnell mit vierstelligen Euro-Beträgen ins Gewicht fallen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie zahlt in der Regel nur dann, wenn zum Abschluss des Vertrages keine entsprechende Vorerkrankung vorlag. Zudem muss durchschnittlich eine Wartezeit von etwa 8 Monaten eingehalten werden. Wird die zahnärztliche Therapie früher notwendig, zahlt die Zusatzversicherung nicht. Ein guter und günstiger Weg, die kieferorthopädische Behandlung zu bezahlen, ist ein Privatkredit für Ihren Zahnersatz über smava. Kleinkredite ab 1.000 Euro sind hier ebenso möglich wie Kreditbeträge von 10.000 Euro und mehr. Die Laufzeit können Sie selbst wählen und so auch die Höhe der monatlichen Rate bestimmen. Der Kreditrechner zeigt Ihnen an, wie hoch der Zinsaufwand ist. Als Verwendungszweck wählen Sie einfach „freie Verwendung“. Wünschen Sie einen zusätzlichen finanziellen Puffer, können Sie den Kreditrahmen auch höher wählen als den Betrag, den Sie für die kieferorthopädische Behandlung aufbringen müssen.

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Hinweis
Die Kosten für den Kieferorthopäden können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlungskosten die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Wie hoch diese sind hängt u. a. von der Höhe Ihres Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab.

Die wichtigsten Fragen zu Kieferorthopädie-Kosten

Art und Umfang der Fehlstellung sind kostenbestimmend. Zudem ist die zum Einsatz kommende Zahnspange relevant (z. B. Brackets oder andere Apparaturen). Auch die Behandlungsdauer beeinflusst die Kosten und nicht zuletzt spielt der Behandlungsaufwand eine Rolle.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten häufige keine Zuschüsse für Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Einige wenige Krankenkassen bieten auch für Erwachsene einen Zuschuss, der allerdings meistens auf einen Maximalbetrag begrenzt ist. Oft liegt dieser bei etwa 1000 Euro.

Für kleinere Korrekturen, die durch eine lose Zahnspange realisiert werden können, fallen etwa 500 Euro an. Feste Zahnspangen (die sogenannten Brackets) beginnen meistens bei 1.500 Euro, können je nach Material und Schwere der Fehlstellung jedoch auch deutlich teurer sein. Der Einzelfall entscheidet über die exakten Kosten.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt, dass kieferorthopädische Leistungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine erhebliche Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers gegeben ist. Bei geringem Schweregrad bzw. Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, müssen Sie die Kosten selbst tragen oder über eine private Zusatzversicherung verfügen.

Weitere Kreditarten von smava


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