Um kieferorthopädische Behandlungen – wie etwa das Geradestellen der Zähne durch Zahnspangen – zu finanzieren, nutzen viele Kassenpatienten einen Kredit. Denn seit das kieferorthopädische Indikationssystem (KIG) zum 1. Januar 2002 umgestellt wurde, übernehmen die Krankenkassen die Kosten solcher Therapien nur noch eingeschränkt. Wann die Kosten übernommen werden und was Ihnen eine Kreditfinanzierung bietet, erfahren Sie hier.