Arbeitgeber müssen das Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dabei wird der Lohn-/Gehaltsausfall jedoch nur anteilig gezahlt. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten 60 Prozent ihres bisherigen Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Wer mindestens ein Kind hat, bekommt einen erhöhten Anteil von 67 Prozent. Unter Umständen werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt. Überschreitet die Bezugsdauer einen Zeitraum von 4 Monaten, dann kann das Kurzarbeitergeld grundsätzlich erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Entgeltausfall im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent beträgt.
Rechenbeispiel
Der bisherige Nettoverdienst von Herr Meier liegt bei 2.500 Euro im Monat. Durch eine Reduzierung der Arbeitszeit sind es nur noch 1.500 Euro im Monat. Im fehlen dementsprechend 1.000 Euro seines eigentlichen Nettoverdienstes. Davon übernimmt die Agentur für Arbeit 60 Prozent, was 600 Euro entspricht. Statt bislang 2.500 Euro netto bekommt Herr Meier im Zuge der Kurzarbeit nur noch 2.100 Euro netto. Sinkt die Stundenzahl auf null, weil es bis auf Weiteres überhaupt keine Arbeit für den Beschäftigten gibt, würde dieser 60 Prozent von 2.500 Euro erhalten, was 1.500 Euro entspricht.
info
Hinweis
Um die Einkommensverluste der eigenen Belegschaft abzufedern, stocken manche, aber nicht alle Arbeitgeber die entstandene Lücke mit einem Zuschuss auf. Beschäftigte können in solchen Fällen trotz Kurzarbeit je nach Zuschuss zwischen 75 und 97 Prozent ihres bisherigen Netto-Entgelts beziehen.