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Ergeben sich Steuervorteile durch die Ehe?

Wer sich traut, hat nicht immer nur die Liebe im Sinn – wird zumindest immer öfter behauptet. Die Vorteile einer Ehe können durchaus auch finanzieller Natur sein. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer aus rein finanziellen Gründen vor den Traualtar tritt, sollte sich vorher informieren, ob der vermeintliche „Ehe-Vorteil“ tatsächlich einer ist.

Das Prinzip des Ehegattensplitting

Einer der größten finanziellen Vorteile einer Ehe ist das Ehegattensplitting, bei dem das Einkommen beider Partner zusammengerechnet und in zwei gleiche Teile getrennt (gesplittet) wird. Dadurch ergeben sich echte Steuervorteile in der Ehe, denn diese beiden gleich großen Teile bilden die Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer für beide Partner. Diese Regelung lohnt sich nur dann, wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Wie der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, liegt z. B. die Steuerersparnis eines Paares bei 8.600 Euro, wenn einer der beiden Partner pro Jahr 100.000 Euro verdient und der andere überhaupt nichts. Verdient allerdings der eine Partner 70.000 Euro und der Andere 30.000 Euro – in der Summe also wieder 100.000 Euro – fällt die Ersparnis mit rund 1.200 Euro deutlich geringer aus. Bei gleich großen Einnahmen der Partner ergibt sich hingegen kein Vorteil durch das Ehegattensplitting.

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Die Ehe bietet Steuervorteile bei einer Erbschaft

Im Todesfall erbt der Hinterbliebene im Fall einer Eheschließung einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Es werden also keine Abgaben an das Finanzamt fällig. Ist das Paar unverheiratet, gilt lediglich die Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Alles, was dann darüber liegt, wird mit Steuersätzen von bis zu 50 Prozent besteuert. Zudem erbt ein Ehepartner automatisch. Ohne Trauschein kommt es auf ein Testament an.

Durch die Ehe ergeben sich Vorteile bei der Riester-Rente

Ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer kann es bei einem Riester-Rentenvertrag von Vorteil sein, eine Ehe eingegangen zu sein – allerdings wiederum nur im Todesfall. Stirbt ein Ehepartner, kann dessen angespartes Kapital samt der staatlichen Förderungen auf einen Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehepartners überschrieben werden. Falls der oder die Hinterbliebene keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies nachgeholt werden. Eine ähnliche Regelung gilt auch bei der Rürup-Rente.

Ehe-Partner profitieren von staatlicher Renten-Regelung

Was für die Riester-Rente gilt, ist auch bei der staatlichen Rente gegeben: Im Todesfall erhält der Hinterbliebene vom Staat eine Witwenrente. Außerdem gibt es einen Anspruch aus einer eventuellen Betriebsrente, was, wie auch bei der staatlichen Rente, bei unverheirateten Paaren ohne weiteres nicht möglich ist. Lediglich bei privaten Rentenversicherungen kann auch der uneheliche Partner berücksichtigt werden.

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Weitere Vorteile für verheiratete Paare

Ärztliche Schweigepflicht

Ein weiteres Plus einer Ehe: Die Partner gelten als Angehörige und bekommen vom Arzt Auskünfte, die nichtehelichen Partnern verwehrt bleiben. Eheleute können zum Beispiel über Behandlungsmethoden entscheiden, wenn der Partner dazu nicht mehr in der Lage ist. Zudem haben Eheleute Anspruch auf Sonderurlaub im schweren Krankheitsfall und im Todesfall des Partners. Unverheiratete Partner gelten juristisch hingegen lediglich als Bekannte.

Krankenversicherung

Ist ein Partner arbeitslos oder übt einen 450-Euro-Job aus, kann dieser bei der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Partners mitversichert werden – und zwar ohne weitere Kosten. Das ist nur bei verheirateten Paaren möglich, nicht bei unverheirateten. Dies geht zudem nur bei gesetzlichen Krankenversicherungen, nicht bei privaten Versicherungsgebern.

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Die wichtigsten Fragen zu Steuervorteilen für Ehe-Partner

Wer standesamtlich heiratet, hat nach der Eheschließung die Wahl: entweder lässt sich jeder Ehepartner einzeln veranlagen oder die Einkommenssteuer wird zusammen veranlagt. In den meisten Fällen ergeben sich durch die steuerliche Zusammenveranlagung finanzielle Vorteile für Ehepaare.

Das Finanzamt addiert das Jahreseinkommen von Ehemann und Ehefrau. Anschließend halbieren die Beamten den Betrag und berechnen lediglich für diese eine Hälfte Einkommensteuer. Die auf diesem Weg errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt – das Ergebnis ist die Einkommensteuer, welche das verheiratete Paar zahlen muss.

Automatisch werden Ehepaare nach der Eheschließung in die Steuerklasse 4 eingestuft. Entweder wird dies beibehalten oder das Ehepaar entscheidet sich für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. alternativ kann auch die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor gewählt werden.

Die Höhe der zu entrichtenden Einkommensteuer wird durch die Höhe der erzielten Einkünfte bestimmt. Ab einem Jahreseinkommen von 9.000 Euro beträgt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz ist für Einkünfte ab 54.950 Euro mit 42 Prozent festgesetzt worden.

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