Ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer kann es bei einem Riester-Rentenvertrag von Vorteil sein, eine Ehe eingegangen zu sein – allerdings wiederum nur im Todesfall. Stirbt ein Ehepartner, kann dessen angespartes Kapital samt der staatlichen Förderungen auf einen Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehepartners überschrieben werden. Falls der oder die Hinterbliebene keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies nachgeholt werden. Eine ähnliche Regelung gilt auch bei der Rürup-Rente.
Ehe-Partner profitieren von staatlicher Renten-Regelung
Was für die Riester-Rente gilt, ist auch bei der staatlichen Rente gegeben: Im Todesfall erhält der Hinterbliebene vom Staat eine Witwenrente. Außerdem gibt es einen Anspruch aus einer eventuellen Betriebsrente, was, wie auch bei der staatlichen Rente, bei unverheirateten Paaren ohne weiteres nicht möglich ist. Lediglich bei privaten Rentenversicherungen kann auch der uneheliche Partner berücksichtigt werden.