Innerhalb der ersten 10 Jahre muss die Bank der Umschuldung der Baufinanzierung nur zustimmen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Laut § 490 des BGB liegt ein solcher Grund beispielsweise vor, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Dort ist auch geregelt, dass Sie den entstandenen Schaden, also die entgangenen Zinsen, ersetzen müssen. Paragraf 489 BGB regelt jedoch, dass Sie nach 10 Jahren Ihren Kredit mit einer Frist von sechs Monaten jederzeit kündigen können – und zwar selbst dann, wenn eine längere Zinsbindungsfrist vereinbart wurde. Wenn Sie eine bestehende Baufinanzierung umschulden wollen, sollten Sie daher am besten 10 Jahre warten. In diesem Fall zahlen Sie lediglich die Kosten für die Umschreibung der Grundschuld. Diese liegen bei ca. 0,2 Prozent der Restschuld.