Wenn ein laufender Ratenkredit vorzeitig zurückgezahlt wird, dann hat der Kreditgeber je nach Vertragsinhalt ein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, da diesem bei vorzeitiger Ablöse sonst Gewinne aus Zinsen entgehen. Der Betrag für die Entschädigung wird auf der Grundlage der Restsumme des Kreditbetrags und den vertraglich festgelegten Zinsen erhoben.
Für Verbraucherkredite, die nach dem 10. Juli 2010 aufgenommen wurden, ist die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung klar geregelt. Die Summe darf:
- Max. 1 % der Restschuld betragen bei 13 offenen Monatsraten und mehr
- Max. 0,5 % der Restschuld betragen bei weniger als 12 offene Monatsraten