Von Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn Sie Ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können – also Rechnungen, Kreditraten oder Miete unbeglichen bleiben.
Genauer: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dies insbesondere dann angenommen werden, wenn eine erhebliche Liquiditätslücke besteht. Etwa, wenn mehr als zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht gedeckt sind und sich diese Lücke nicht kurzfristig schließen lässt.
Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit mögen extrem vielfältig sein, praktisch immer läuft es jedoch auf mindestens einige der folgenden Warnsignale hinaus:
- Sie verschieben Rechnungen regelmäßig
- Ihr Konto ist dauerhaft im Minus
- Mahnungen oder Inkassoschreiben häufen sich
- Sie zahlen bestehende Schulden mit neuen Krediten


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Vielfach entsteht das Problem mit der Zeit schleichend
Nicht selten empfinden Menschen, die sich der Zahlungsunfähigkeit nähern, auch eine Art Scham. Was sich dann beispielsweise so äußert, dass Mahnungen gar nicht mehr geöffnet werden oder man jeden Blick auf den Kontostand vermeidet, ist so menschlich-verständlich wie es brandgefährlich ist.
Denn bei nahender Zahlungsfähigkeit gilt die Grundregel: Je schneller man aktiv gegensteuert, desto eher lässt sich der „Eisberg“ noch umschiffen.