
Der Abschluss von Immobilienkrediten soll einfacher werden. – Foto: shutterstock
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, die die Bonitätsprüfung bei der Vergabe von Immobilienkrediten betrifft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll demnach größere Befugnisse für die Verhinderung von Immobilienblasen bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Schutz für Verbraucher und Marktstabilität.
In einer öffentlichen Anhörung diskutierte der Bundestag gestern die Anpassung der Kreditrichtlinie für Immobilienkredite. Der Gesetzesentwurf zum „Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz“ sieht unter anderem eine Befugniserweiterung der BaFin vor. Die Finanzaufsicht soll selbst entscheiden dürfen, wer mit welchem Einkommen und zu welcher Laufzeit ein bestimmtes Darlehen abschließen darf. Laut Verbraucherzentrale könne dies die Bonitätsprüfung verwässern und dadurch Verbraucher sowie den Kreditmarkt gefährden.
„Kreditinstitute dürfen Verbrauchern keine Baufinanzierung verkaufen, die sie absehbar in Schwierigkeiten bringt. Von einer Baufinanzierung darf gleichzeitig auch keine Gefahr für die Stabilität des Marktes ausgehen. Eine gewissenhafte Kreditwürdigkeitsprüfung soll beides verhindern“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
Bonitätsprüfung dient der Risikominderung
Über die Bonitätsauskunft bringen Unternehmen die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden noch vor Vertragsabschluss in Erfahrung. So wird abgeschätzt, ob das Einkommen die Zahlungsverpflichtungen deckt, oder nicht.
Die Bonitätsauskunft verhindert somit, dass Kunde oder Dienstleister in finanzielle Schwierigkeiten gelangen beziehungsweise Verluste machen.
Da es sich bei Immobilienkrediten um besonders hohe Kreditsummen handelt, ist die Bonitätsprüfung hier für beide Parteien umso wichtiger.
EU-Recht zum Schutz von Verbrauchern
Die Bundesregierung will Banken zusätzlich mit mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe ausstatten, nachdem vermehrt Beschwerden über schwammige Formulierungen eingegangen sind.
„Von einer Kreditklemme wegen Rechtsunsicherheit kann keine Rede sein“, sagt Mohn. Das habe nicht zuletzt der geringe Rücklauf von Verbraucherbeschwerden gezeigt. Der Wortlaut der heutigen Norm lasse Spielräume zu, die das EU-Recht eigentlich nicht vorgesehen hatte. Die Regel des Gesetzes sei jedoch einfach: Der Vertrag und das Darlehen müssten zu den finanziellen Bedingungen des Kreditnehmers passen. „Sie müssen sich die Raten über die gesamte Laufzeit leisten können. Das gilt für alle, natürlich auch für ältere Kreditnehmer“, so Mohn. „Eine Altersgrenze gibt es nicht.“