Girokonto wechseln
Aktualisiert am 31.08.2026

Girokonto wechseln: Welche Zahlungspartner müssen informiert werden?

Beim Wechsel des Girokontos sollten wichtige Zahlungspartner rechtzeitig über die neue IBAN informiert werden. Dazu zählen unter anderem Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen und Stromanbieter. Erfahren Sie, wen Sie beim Kontowechsel informieren sollten und was ein Kontowechselservice übernimmt.

Geschrieben von Jasmin HartwigGeschrieben vonJasmin HartwigOnline Marketing Manager

Jasmin Hartwig ist seit 2021 als Online Marketing Manager im Marketing-Team von smava tätig. Sie verantwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung der SEO-Strategie, die Optimierung bestehender und neuer Landingpages sowie die Auswertung ihrer Performance. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steuerung interner und externer Content-Prozesse, um Suchanfragen von Interessenten möglichst passgenau mit verständlichen Informationen rund um Kreditangebote und -prozesse zu beantworten.

Geprüft von Leonard HaakerGeprüft vonLeonard HaakerSEO Manager

Leonard Haaker ist als SEO Manager im Bereich Marketing tätig und seit August 2024 im Unternehmen. Er entwickelt und schärft die SEO-Strategie, plant Keyword-Sets und Suchintents und sorgt dafür, dass Landingpages sowohl technisch als auch inhaltlich auf Suchanfragen und Nutzerbedürfnisse ausgerichtet sind. Dazu gehören die Optimierung bestehender Seiten, der Aufbau neuer Content-Hubs sowie regelmäßige Performance-Analysen, auf deren Basis Inhalte und Strukturen weiterentwickelt werden.

Das Wichtigste zum Girokonto-Wechsel und den Zahlungspartnern

  • Arbeitgeber, Rentenstellen und andere regelmäßige Überweiser müssen die neue IBAN erhalten.
  • Lastschriftpartner wie Stromanbieter, Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen sollten frühzeitig informiert werden.
  • Abonnements und Bezahldienste nicht vergessen.
  • Behörden und Finanzamt gehören ebenfalls auf die Checkliste, denn je nach Zahlungsvorgang kann eine Änderung der Bankverbindung erforderlich sein.
  • Beim Wechsel des Girokontos kann die Kontowechselhilfe unterstützen, ersetzt aber nicht die eigene Kontrolle.

Warum müssen beim Girokonto-Wechsel Zahlungspartner informiert werden?

Ein Girokonto wird im Alltag für zahlreiche Zahlungen verwendet. Das Gehalt wird darauf überwiesen, die Miete wird per Dauerauftrag bezahlt und verschiedene Vertragspartner buchen ihre Rechnungen per Lastschrift ab. Beim Wechsel des Girokontos ändert sich allerdings die IBAN. Zahlungspartner, die noch die alte Kontoverbindung gespeichert haben, verfügen zunächst weiterhin über diese Daten.

Bei einer Lastschrift erteilt der Kontoinhaber einem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, Geld vom Girokonto einzuziehen. Wird die alte Kontoverbindung nach dem Wechsel nicht mehr verwendet oder das alte Konto geschlossen, kann eine Abbuchung deshalb scheitern.

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Gut zu wissen
Das gleiche Prinzip gilt für eingehende Überweisungen. Wer beispielsweise sein Gehalt weiterhin auf das alte Konto überweisen lässt, kann nach dem Kontowechsel vor einem Problem stehen.

Welche Zahlungspartner müssen informiert werden?

Nicht jeder Zahlungspartner ist gleich wichtig. Eine sinnvolle Vorgehensweise ist, zunächst alle regelmäßigen Geldeingänge und Abbuchungen zu erfassen.

Dabei können Sie zwischen vier großen Gruppen unterscheiden:

  • regelmäßige Geldeingänge
  • regelmäßige Lastschriften
  • Daueraufträge und regelmäßige Überweisungen
  • einmalig gespeicherte Zahlungsdaten bei Unternehmen und Diensten

Die gesetzliche Kontowechselhilfe berücksichtigt insbesondere wiederkehrende eingehende Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften. Die Daten können sich dabei auf die vergangenen 13 Monate beziehen.


1. Arbeitgeber und regelmäßige Geldeingänge

Der Arbeitgeber gehört zu den wichtigsten Ansprechpartnern beim Kontowechsel. Wenn Ihr Gehalt weiterhin auf die alte IBAN überwiesen wird, kann die Zahlung nach der Umstellung möglicherweise nicht mehr wie gewohnt eingehen.

Informieren Sie deshalb Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die neue Bankverbindung. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer.

Auch andere regelmäßige Geldeingänge sollten überprüft werden, beispielsweise:

  • Rente
  • BAföG
  • Unterhaltszahlungen
  • regelmäßige private Überweisungen
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • bestimmte staatliche Leistungen

Welche Stellen Sie informieren müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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Hinweis
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der vergangenen Monate. Dort lassen sich regelmäßige Zahlungseingänge besonders einfach erkennen. Achten Sie auf vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Abbuchungen.

2. Vermieter, Stromanbieter und Versicherungen

Auf der Ausgabenseite sind vor allem Unternehmen relevant, die regelmäßig Geld per Lastschrift vom Girokonto einziehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Vermieter oder Hausverwaltung
  • Stromanbieter
  • Gasversorger
  • Versicherungen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Rundfunkbeitrag
  • weitere regelmäßige Vertragspartner

Bei einer Lastschrift muss der Zahlungsempfänger die Zahlung vom Konto einziehen können. Die neue Kontoverbindung sollte deshalb möglichst frühzeitig hinterlegt werden. Gerade bei Versicherungen kann es mehrere regelmäßige Abbuchungen pro Jahr geben. Eine Zahlung, die nicht monatlich erfolgt, kann beim schnellen Blick auf die letzten Wochen leicht übersehen werden.

3. Online-Abonnements, PayPal und Onlineshops

Viele Zahlungspartner werden beim Kontowechsel vergessen, weil sie nicht als klassischer Vertragspartner wahrgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Streamingdienste
  • Musik-Abonnements
  • Software-Abos
  • Cloud-Dienste
  • Onlineshops
  • PayPal
  • digitale Abonnements
  • App-Dienste
  • Spieleplattformen

Gerade bei PayPal kann die hinterlegte Zahlungsquelle eine wichtige Rolle spielen. Wenn das alte Girokonto dort als Zahlungsquelle hinterlegt ist, sollte die neue Bankverbindung im PayPal-Konto überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Auch bei Onlineshops kann eine alte IBAN gespeichert sein. Ob eine Änderung erforderlich ist, hängt davon ab, welche Zahlungsmethode Sie dort verwenden.

4. Finanzamt, Behörden und andere Stellen

Auch Behörden können bei einem Kontowechsel relevant sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie regelmäßig Zahlungen von einer Behörde erhalten oder selbst Zahlungen an eine Behörde leisten. Je nach persönlicher Situation können beispielsweise Finanzamt, Familienkasse, Sozialbehörden, Rentenversicherung, BAföG-Amt und weitere öffentliche Stellen betroffen sein.

Welche Behörde informiert werden muss, hängt davon ab, welche Zahlungen über Ihr Girokonto laufen. Bei einer Steuererstattung beispielsweise ist die hinterlegte Bankverbindung relevant. Wenn Sie dagegen eine Zahlung an das Finanzamt per Überweisung vornehmen, müssen Sie vor allem darauf achten, dass Ihre neue Bankverbindung für die Überweisung genutzt wird.

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Tipp
Denken Sie an die Daueraufträge, die angepasst werden müssen. Die gesetzliche Kontowechselhilfe sieht ausdrücklich vor, dass Daueraufträge beim Kontowechsel berücksichtigt werden können. Der Kunde kann festlegen, welche Daueraufträge übernommen werden sollen. Prüfen Sie nach der Übertragung trotzdem Betrag, Empfänger und Ausführungstermin. So vermeiden Sie Fehler bei wichtigen regelmäßigen Zahlungen.

Kontowechselhilfe: Was übernimmt die Bank?

Wer sein Girokonto wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Kontowechselhilfe nutzen. Dabei arbeiten alte und neue Bank zusammen. Der Kunde erteilt dafür eine entsprechende Ermächtigung. Die Kontowechselhilfe kann unter anderem Informationen zu wiederkehrenden Zahlungseingängen und Lastschriften bereitstellen sowie Daueraufträge berücksichtigen. Auch die Übertragung eines positiven Kontosaldos und die Schließung des alten Kontos können Bestandteil des Verfahrens sein.

Das bedeutet aber nicht, dass sich Verbraucher selbst nicht um Zahlungspartner kümmern müssen. Die konkreten Schritte hängen davon ab, was im Kontowechselauftrag festgelegt wird und welche Informationen beziehungsweise Zahlungsaufträge übertragen werden. Lesen Sie die Angaben der neuen und alten Bank zum konkreten Kontowechselverfahren sorgfältig durch. Prüfen Sie anschließend, ob alle wichtigen Zahlungspartner tatsächlich umgestellt wurden.

Checkliste: Wen muss ich beim Girokonto-Wechsel informieren?

Zahlungspartner Neue IBAN mitteilen? Beispiele
Arbeitgeber Gehalt
Rentenstelle Rente
Vermieter Miete/Lastschrift
Stromanbieter Stromabschlag
Versicherungen Haftpflicht, Hausrat etc.
Telekommunikation Mobilfunk, Internet
Finanzamt Je nach Situation Erstattungen/Zahlungen
Behörden Je nach Situation Regelmäßige Leistungen
PayPal Prüfen Hinterlegte Zahlungsquelle
Streamingdienste Prüfen Abonnements
Onlineshops Prüfen Gespeicherte Zahlungsdaten
Vereine/Fitnessstudio Regelmäßige Beiträge
Sparpläne Regelmäßige Überweisungen
Private Überweiser Regelmäßige Zahlungen

 

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Hinweis
Die Tabelle ist als praktische Checkliste gedacht. Ob eine konkrete Änderung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Zahlungsart und dem Vertragspartner ab.

Häufige Fragen zum Girokonto-Wechsel

Wenn das alte Girokonto bei PayPal als Zahlungsquelle hinterlegt ist, sollten Sie die Zahlungsdaten in Ihrem PayPal-Konto prüfen und gegebenenfalls die neue Bankverbindung hinzufügen beziehungsweise die alte entfernen.

Die gesetzliche Kontowechselhilfe kann den Wechsel unterstützen. Sie kann unter anderem Informationen über wiederkehrende Zahlungen bereitstellen und die Übertragung bestimmter Zahlungsvorgänge unterstützen. Sie sollten dennoch kontrollieren, ob alle relevanten Zahlungspartner tatsächlich umgestellt wurden.

Ein guter Ausgangspunkt sind die Kontoauszüge der vergangenen 12 bis 13 Monate. Achten Sie insbesondere auf regelmäßige Lastschriften, Überweisungen und Geldeingänge. Genau diese wiederkehrenden Zahlungsvorgänge spielen auch bei der gesetzlichen Kontowechselhilfe eine wichtige Rolle.

Daueraufträge können Bestandteil der Kontowechselhilfe sein. Trotzdem sollten Sie nach dem Wechsel kontrollieren, ob alle gewünschten Daueraufträge mit dem richtigen Empfänger, Betrag und Termin eingerichtet wurden.

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