Brauchen Freiberufler zwingend ein Geschäftskonto?
Für die Frage, ob ein separates Konto erforderlich ist, muss zunächst zwischen der gesetzlichen Pflicht und der praktischen beziehungsweise vertraglichen Notwendigkeit unterschieden werden. Freiberufler üben ihre Tätigkeit häufig als Einzelperson aus. In solchen Fällen ist ein separates Geschäftskonto nicht automatisch mit jeder beruflichen Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass das private Girokonto ohne Weiteres für sämtliche geschäftlichen Zahlungen genutzt werden kann.
Ein Freiberufler kann rechtlich möglicherweise nicht verpflichtet sein, ein separates Geschäftskonto zu führen. Die Bank kann jedoch in ihren Bedingungen festlegen, dass ein bestimmtes Girokonto ausschließlich für private Zwecke bestimmt ist.
Dann kann beispielsweise die regelmäßige Nutzung des Privatkontos für Rechnungszahlungen von Kunden, geschäftliche Überweisungen, Betriebsausgaben und wiederkehrende geschäftliche Lastschriften gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen verstoßen. Die konkrete Regelung hängt vom jeweiligen Kontoanbieter ab.