Eine Kontopfändung ist eine andere Situation als eine Kartensperre wegen Betrugsverdachts. Bei einer Pfändung kann der Zugriff auf Guthaben eingeschränkt sein. Betroffene sollten deshalb schnell prüfen, ob ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, erforderlich ist.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben Kontoinhaber gegenüber ihrer Bank grundsätzlich einen Anspruch darauf, ihr Girokonto als P-Konto führen zu lassen. Bei einer bestehenden Pfändung muss die Bank das Konto nach einem entsprechenden Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen umwandeln.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro pro Kalendermonat. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Beträge geschützt werden, etwa wenn entsprechende gesetzliche Leistungen oder Unterhaltspflichten berücksichtigt werden müssen. Dafür können Nachweise, eine P-Konto-Bescheinigung oder in besonderen Fällen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung erforderlich sein.