Der gesetzliche Kontowechselservice ist eine Unterstützung beim Wechsel eines Girokontos. Die Grundlage dafür bildet das Zahlungskontengesetz (ZKG). Seit September 2016 müssen Banken Verbrauchern bei einem entsprechenden Kontowechsel unter bestimmten Voraussetzungen helfen. Der Service soll vor allem verhindern, dass Kunden sämtliche regelmäßigen Zahlungen mühsam selbst zusammentragen und bei jedem einzelnen Vertragspartner ändern müssen.
Dabei arbeiten grundsätzlich zwei Banken zusammen:
- die alte Bank, bei der das bisherige Girokonto geführt wird,
- die neue Bank, bei der das neue Girokonto eröffnet wurde.
Der Kontoinhaber ermächtigt die neue Bank, den Wechsel zu unterstützen. Anschließend fordert die neue Bank bestimmte Informationen von der bisherigen Bank an.
Doch Achtung: Der gesetzliche Kontowechselservice ist nicht dasselbe wie ein vollständig automatisierter Wechsel ohne Zutun des Kunden. Sie müssen den Vorgang anstoßen, Angaben machen und die übertragenen Zahlungen anschließend kontrollieren.


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Hinweis
Die gesetzliche Regelung gilt grundsätzlich für Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Dazu gehören beispielsweise Filialbanken, Sparkassen, Volksbanken und reine Online-Banken. Für die gesetzliche Kontowechselhilfe müssen alte und neue Bank grundsätzlich in Deutschland ansässig sein und die Konten in derselben Währung geführt werden. Bei einem Wechsel zu einer Bank im europäischen Ausland gelten dagegen andere Voraussetzungen.