Auch Behörden können bei einem Kontowechsel relevant sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie regelmäßig Zahlungen von einer Behörde erhalten oder selbst Zahlungen an eine Behörde leisten. Je nach persönlicher Situation können beispielsweise Finanzamt, Familienkasse, Sozialbehörden, Rentenversicherung, BAföG-Amt und weitere öffentliche Stellen betroffen sein.
Welche Behörde informiert werden muss, hängt davon ab, welche Zahlungen über Ihr Girokonto laufen. Bei einer Steuererstattung beispielsweise ist die hinterlegte Bankverbindung relevant. Wenn Sie dagegen eine Zahlung an das Finanzamt per Überweisung vornehmen, müssen Sie vor allem darauf achten, dass Ihre neue Bankverbindung für die Überweisung genutzt wird.
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Tipp
Denken Sie an die Daueraufträge, die angepasst werden müssen. Die gesetzliche Kontowechselhilfe sieht ausdrücklich vor, dass Daueraufträge beim Kontowechsel berücksichtigt werden können. Der Kunde kann festlegen, welche Daueraufträge übernommen werden sollen. Prüfen Sie nach der Übertragung trotzdem Betrag, Empfänger und Ausführungstermin. So vermeiden Sie Fehler bei wichtigen regelmäßigen Zahlungen.