Wer ein Girokonto eröffnen möchte, benötigt in der Regel nur wenige Unterlagen. Welche Nachweise erforderlich sind und welche Voraussetzungen gelten, hängt von der Bank, dem Kontomodell und der persönlichen Situation ab.

Wer ein Girokonto eröffnen möchte, benötigt in der Regel nur wenige Unterlagen. Welche Nachweise erforderlich sind und welche Voraussetzungen gelten, hängt von der Bank, dem Kontomodell und der persönlichen Situation ab.
Die Kontoeröffnung ist heute bei vielen Banken unkompliziert. Besonders Direktbanken ermöglichen den gesamten Antrag online. Trotzdem müssen Banken die Identität ihrer Kunden prüfen und bestimmte persönliche Angaben erfassen. Grundlage dafür sind unter anderem gesetzliche Vorgaben zur Identifizierung und zur Kontowahrheit. Banken müssen sich über die Person und Anschrift des Kontoinhabers Gewissheit verschaffen. Welche Unterlagen Sie konkret einreichen müssen, hängt vom Anbieter ab.
Für einen durchschnittlichen volljährigen Privatkunden sollten Sie insbesondere folgende Dokumente und Informationen bereithalten:
Der wichtigste Nachweis bei der Kontoeröffnung ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument. In Deutschland kommen dafür insbesondere der Personalausweis oder Reisepass infrage. Bei einer Online-Kontoeröffnung wird die Identität häufig über ein digitales Identifikationsverfahren geprüft. Alternativ kann die Legitimation beispielsweise über eine Filiale oder ein PostIdent-Verfahren erfolgen. Welches Verfahren zur Verfügung steht, legt die jeweilige Bank fest. Wichtig ist, dass das Dokument gültig und für das jeweilige Identifikationsverfahren geeignet ist. Bei ausländischen Antragstellern können abhängig vom Aufenthaltsstatus weitere Nachweise erforderlich sein.
Die aktuelle Anschrift gehört ebenfalls zu den wichtigen Angaben bei der Kontoeröffnung. Bei einem deutschen Personalausweis ist die Adresse grundsätzlich bereits Bestandteil des Dokuments. Wird dagegen ein Reisepass verwendet, kann ein zusätzlicher Nachweis der Anschrift notwendig sein.
Persönliche Identifizierung
Die Steuer-ID ist eine elfstellige Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen natürlichen Person dauerhaft zugeordnet wird. Sie ändert sich beispielsweise auch bei einem Umzug oder einer Heirat nicht. Im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten können Banken eine entsprechende Selbstauskunft einholen. Dabei kann je nach steuerlichem Status auch eine ausländische Steueridentifikationsnummer relevant sein.
Angaben zur Identifizierung und steuerlichen Situation
Einordnung für steuerliche Meldepflichten
Für die reine Eröffnung eines gewöhnlichen Girokontos ist ein Einkommensnachweis nicht grundsätzlich bei jedem Anbieter erforderlich. Anders kann es aussehen, wenn Sie zusätzliche Leistungen wie einen Dispositionskredit wünschen. Dann kann die Bank beispielsweise Angaben zu Einkommen und Beschäftigung oder entsprechende Nachweise verlangen. Hintergrund ist, dass ein Dispositionskredit eine Kreditlinie darstellt und die Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden einschätzen muss.
Neben den benötigten Unterlagen müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Banken und Kontomodellen.
Für ein gewöhnliches Girokonto ist insbesondere entscheidend, dass die Identität eindeutig festgestellt werden kann und die erforderlichen persönlichen Angaben vollständig und plausibel sind.
Bei einer klassischen Filialbank erfolgt die Kontoeröffnung häufig im persönlichen Gespräch. Bei einer Direktbank kann der gesamte Prozess digital ablaufen. Der grundlegende Ablauf bleibt jedoch ähnlich: Antrag ausfüllen, Identität nachweisen, Angaben prüfen lassen und anschließend auf die Freischaltung des Kontos warten.
Bei der Bonität kommt es darauf an, welches Produkt Sie beantragen. Für ein gewöhnliches Girokonto kann die Bank eigene Annahmekriterien haben. Einen allgemeinen Anspruch darauf, dass jede Bank ein beliebiges Girokonto eröffnet, gibt es nicht.
Anders ist die Situation beim Basiskonto. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union haben grundsätzlich Anspruch auf ein Basiskonto, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine schlechte Bonität oder ein negativer SCHUFA-Eintrag allein darf die Eröffnung eines Basiskontos grundsätzlich nicht verhindern.
Bei einem Girokonto mit Dispositionskredit sieht es anders aus. Hier prüft die Bank typischerweise die Kreditwürdigkeit. Ein negativer Bonitätsnachweis kann deshalb dazu führen, dass kein oder nur ein geringerer Dispositionsrahmen angeboten wird.
Für Kinder und Jugendliche gelten besondere Regeln. Minderjährige können ein Girokonto nicht einfach wie ein volljähriger Kunde selbstständig eröffnen. Für die wirksame Kontoeröffnung ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Das gilt auch für weitere Bankgeschäfte wie Überweisungen, Barabhebungen oder die Beantragung einer Zahlungskarte.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anbieter und Alter des Kindes ab. Typischerweise müssen die Identität des Minderjährigen und die der gesetzlichen Vertreter nachgewiesen werden. Je nach Bank können außerdem Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis oder weitere Dokumente verlangt werden.
Auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können grundsätzlich ein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Die Anforderungen können jedoch umfangreicher sein als bei einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland.
Als typische Unterlagen kommen je nach persönlicher Situation infrage:
Eine Ablehnung eines normalen Girokontos bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt kein Konto eröffnet werden kann. Banken dürfen bei einem klassischen Girokonto eigene Kriterien für die Annahme von Kunden festlegen.
Besteht jedoch ein Anspruch auf ein Basiskonto, gelten andere Regeln. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch auf ein solches Konto. Die Bank darf einen Antrag nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen ablehnen. Eine schlechte Bonität allein gehört grundsätzlich nicht dazu.
In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Je nach Bank und persönlicher Situation können zusätzlich Meldebescheinigung, Steuer-ID oder Einkommensnachweise erforderlich sein.
Ein normales Girokonto kann eine Bank unter eigenen Voraussetzungen ablehnen. Für ein Basiskonto gelten dagegen besondere gesetzliche Regeln. Eine schlechte Bonität oder ein negativer Schufa-Eintrag allein ist grundsätzlich kein zulässiger Ablehnungsgrund für ein Basiskonto.
Grundsätzlich benötigen Minderjährige für ein Girokonto die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Das gilt für die Kontoeröffnung und auch für bestimmte weitere Bankgeschäfte. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Bank und der persönlichen Situation ab.
Typischerweise können Reisepass oder Personalausweis, Meldebescheinigung und gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein. Je nach Bank und Konto können weitere Nachweise hinzukommen. Für bestimmte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU besteht unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf ein Basiskonto.
Prüfen Sie zunächst den Grund der Ablehnung. Bei einem normalen Girokonto kann die Bank eigene Voraussetzungen festlegen. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Basiskonto erfüllen, können dagegen gesetzliche Ansprüche bestehen. Bei einer unberechtigten Ablehnung eines Basiskontos können Sie sich unter anderem an die BaFin wenden.
Vergleichen Sie verschiedene Angebote und finden Sie ein Konto, das zu Ihren Anforderungen und Ihrem Nutzungsverhalten passt.
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