✓ Seit 2010 ist die Angabe des Zweidrittelzinses gesetzlich vorgeschrieben, heute geregelt in § 17 Abs. 4 der Preisangabenverordnung (PAngV).
✓ Der Zweidrittelzins ist immer ein effektiver Jahreszins und bezeichnet den Zinssatz, den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer aufgrund der jeweiligen Werbung auch tatsächlich erhalten.
✓ Banken und Kreditvermittler müssen den Zweidrittelzins überall dort angeben, wo sie mit konkreten Zinssätzen oder Kostenangaben für einen Ratenkredit werben.
✓ Beim Kreditvergleich ist der Zweidrittelzins aussagekräftiger als der beworbene Bestzins, da er die Bandbreite der tatsächlich vergebenen Zinssätze realistischer widerspiegelt.



