Beim Kontowechsel sollten Sie das alte Girokonto nicht sofort schließen. Eine kurze Übergangsphase hilft dabei, vergessene Lastschriften, verspätete Gutschriften oder noch nicht umgestellte Zahlungspartner rechtzeitig zu erkennen.

Beim Kontowechsel sollten Sie das alte Girokonto nicht sofort schließen. Eine kurze Übergangsphase hilft dabei, vergessene Lastschriften, verspätete Gutschriften oder noch nicht umgestellte Zahlungspartner rechtzeitig zu erkennen.
Beim Wechsel eines Girokontos müssen zahlreiche Zahlungsvorgänge angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise Gehaltseingänge, Miete, Versicherungen, Stromkosten, Daueraufträge und Lastschriften. Auch wenn die gesetzliche Kontowechselhilfe den Wechsel unterstützt, können Fehler oder Verzögerungen auftreten. Daher ist es ratsam, das alte sowie neue Konto eine Weile parallel zu führen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Dauer für die parallele Kontoführung gibt es nicht. Entscheidend ist, wie vollständig der Kontowechsel bereits durchgeführt wurde. Als praktische Orientierung empfiehlt sich eine parallele Nutzung von etwa drei Monaten. Drei Monate bieten den Vorteil, dass auch Zahlungen erfasst werden können, die nicht monatlich stattfinden. Die passende Übergangszeit hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei wenigen Daueraufträgen und Lastschriften kann der Wechsel schneller vollzogen sein als bei unregelmäßigen Abonnements und vielen automatisierten Transaktionen.
Einige Zahlungsvorgänge wiederholen sich beispielsweise:
Wer das alte Konto nur zwei oder drei Wochen parallel führt, erkennt möglicherweise nicht, dass ein Versicherungsbeitrag oder eine andere jährliche Zahlung noch mit der alten IBAN verknüpft ist.
Ein häufiger Fehler beim Kontowechsel besteht darin, nur die monatlichen Buchungen zu betrachten. Viele Zahlungen erfolgen deutlich seltener. Dazu können beispielsweise Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge oder bestimmte Gebühren gehören.
Auch Erstattungen können verspätet auf dem alten Konto eingehen. Beispielsweise kann ein Unternehmen eine Rückzahlung vornehmen, obwohl der ursprüngliche Zahlungsvorgang bereits einige Zeit zurückliegt. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate. Die gesetzliche Kontowechselhilfe berücksichtigt unter anderem Informationen über wiederkehrende eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten.
Beim Kontowechsel können bestehende Lastschriften auf das neue Konto übertragen beziehungsweise Zahlungsempfänger informiert werden. Die gesetzliche Kontowechselhilfe sieht hierfür einen Informationsaustausch zwischen alter und neuer Bank vor. Trotzdem sollten Verbraucher kontrollieren, ob alle wichtigen Lastschriften tatsächlich umgestellt wurden.
Dazu gehören beispielsweise Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Vereinsbeiträge, jährliche Abonnements, bestimmte Steuerzahlungen und sonstige wiederkehrende Rechnungen. Markieren Sie auf Ihren alten Kontoauszügen alle Lastschriften, die nur quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Die parallele Führung zweier Konten kann sinnvoll sein, kostet aber unter Umständen Geld. Wenn sowohl das alte als auch das neue Girokonto monatliche Gebühren verursacht, entstehen während der Übergangsphase zusätzliche Kosten.
Besonders wichtig ist deshalb ein Blick auf:
Die gesetzliche Kontowechselhilfe sieht eine Zusammenarbeit der alten und neuen Bank vor. Verbraucher können die neue Bank damit beauftragen, bestimmte Informationen zum bisherigen Konto anzufordern. Dazu gehören zum Beispiel Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie Informationen zu Zahlungseingängen und Lastschriften.
Die alte Bank muss die angeforderten Informationen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen bereitstellen. Die neue Bank kann anschließend ausgewählte Daueraufträge einrichten und bestimmte Zahlungsempfänger beziehungsweise Einzahler über die neue Kontoverbindung informieren. Trotz dieser Unterstützung sollten Verbraucher die Umstellung selbst kontrollieren.
Bevor Sie das alte Girokonto schließen, können Sie diese Punkte durchgehen:
| Prüfpunkte | Erledigt |
|---|---|
| Gehalt geht auf dem neuen Konto ein | ☐ |
| Andere regelmäßige Geldeingänge wurden umgestellt | ☐ |
| Miete wird vom neuen Konto bezahlt | ☐ |
| Versicherungen greifen auf das neue Konto zu | ☐ |
| Strom und Telekommunikation wurden umgestellt | ☐ |
| Alle wichtigen Lastschriften wurden geprüft | ☐ |
| Daueraufträge funktionieren auf dem neuen Konto | ☐ |
| Jährliche Zahlungen wurden berücksichtigt | ☐ |
| Erstattungen wurden geprüft | ☐ |
| Alte Kontoauszüge wurden gespeichert | ☐ |
| Keine wichtigen Zahlungen mehr auf dem alten Konto | ☐ |
| Gebühren für beide Konten wurden geprüft | ☐ |
Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Orientierung, beide Konten etwa drei Monate parallel zu führen. Die konkrete Dauer kann je nach persönlicher Situation kürzer oder länger sein.
Nein. Drei Monate sind keine starre gesetzliche Frist. Entscheidend ist, dass alle wichtigen Zahlungsvorgänge erfolgreich auf das neue Konto umgestellt wurden. Die drei Monate dienen vor allem als praktische Sicherheitsreserve.
Vor der endgültigen Schließung sollte das verbleibende Guthaben auf das neue Konto übertragen werden. Im Rahmen der gesetzlichen Kontowechselhilfe kann die alte Bank das Restguthaben zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt auf das neue Konto überweisen.
Dann kann es zu Problemen bei der Zahlung oder Gutschrift kommen. Deshalb sollte das alte Konto erst geschlossen werden, wenn Sie ausreichend geprüft haben, dass keine wichtigen Zahlungsvorgänge mehr darüber laufen.
Vergleichen Sie Girokonten und finden Sie ein Modell, das zu Ihren Anforderungen passt. Ist das neue Konto eröffnet, können Sie den Wechsel Schritt für Schritt durchführen und das alte Girokonto anschließend sicher schließen.
Jetzt Girokonten vergleichen
Ob Girokonto oder Kreditkarte: Hier finden Sie weitere Informationen und Vergleiche, mit denen Sie Angebote besser einordnen und eine passende Entscheidung treffen können.