Die kurze Antwort lautet: Ja, allerdings mit Einschränkungen. Minderjährige können grundsätzlich eine Karte zum bargeldlosen Bezahlen nutzen. Die Art der Karte ist jedoch entscheidend. Klassische Kreditkarten funktionieren auf Basis eines Kredits. Der Karteninhaber kann Geld ausgeben, das erst später vom Konto abgebucht wird. Da Minderjährige rechtlich nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, vergeben Banken solche Kreditlinien in der Regel nicht an Personen unter 18 Jahren.
Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr sind Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Viele Verträge können deshalb nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden.
Bei Bankprodukten bedeutet dies:
- Kontoeröffnungen benötigen meist die Zustimmung der Eltern.
- Kreditverträge sind grundsätzlich nicht möglich.
- Kreditkarten mit Kreditrahmen werden in der Regel nicht vergeben.
- Karten auf Guthabenbasis sind häufig zulässig.
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Gut zu wissen
Banken prüfen deshalb bereits bei der Kontoeröffnung, ob die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.