Wer haftet für die Ausgaben?
Das ist der entscheidende rechtliche Punkt: Der Hauptkarteninhaber haftet vollumfänglich für alle Ausgaben, einschließlich der Ausgaben, die der Zusatzkarteninhaber tätigt. Der Vertrag mit der Bank besteht ausschließlich zwischen der Bank und dem Hauptkarteninhaber.
Der Zusatzkarteninhaber hat gegenüber der Bank keine eigene Zahlungsverpflichtung. Das bedeutet: Wer eine Partnerkarte ausgibt, muss darauf vertrauen, dass der Inhaber verantwortungsvoll damit umgeht. Im Streitfall bleibt der Hauptkarteninhaber der Schuldner, nicht der Zusatzkarteninhaber.
Tipp: Wenn Sie ein Bonusprogramm nutzen, können Sie mit einer Partnerkarte – im Gegensatz zu zwei separaten Karten – auf denselben Haushaltsumsatz doppelte Punkte sammeln.