Ein Forward-Darlehen sichert die aktuellen Bauzinsen für einen Kredit, der erst in der Zukunft benötigt wird, wie beispielsweise für eine Anschlussfinanzierung. Mit dem Abschluss eines Forward-Darlehens gehen Sie jedoch eine Abnahmeverpflichtung ein. Das bedeutet, dass der Kreditbetrag auch dann abgerufen werden muss, wenn die Zinsen bis zur Fälligkeit sinken.
Beispiel: Ein Kreditnehmer schließt ein Forward-Darlehen mit einem Zinssatz von 3 Prozent für eine Anschlussfinanzierung ab, die in zwei Jahren beginnt. Wenn die Zinsen in zwei Jahren auf 2 Prozent sinken, ist der Kreditnehmer trotzdem verpflichtet, das Darlehen zu den vereinbarten 3 Prozent abzunehmen. Steigen die Zinsen auf 4 Prozent, zahlt er dennoch nur 3 Prozent.
Die Bank schützt sich durch diese Verpflichtung davor, dass Kreditnehmer bei niedrigeren Zinsen kurz vor der Auszahlung abspringen und ein anderes Angebot wählen. Sollte der ursprüngliche Bau- oder Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung vollständig getilgt werden, entfällt die Notwendigkeit des Forward-Darlehens. In diesem Fall wird jedoch in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung fällig, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.