Kreditkarten vergleichen
Aktualisiert am 21.07.2026

Kreditkartenkündigung durch die Bank – wann ist sie erlaubt?

Für viele Menschen gehört die Kreditkarte selbstverständlich zum Alltag. Umso überraschender ist es, wenn die Bank plötzlich mitteilt, dass die Kreditkarte gekündigt wird. Tatsächlich können Banken Kreditkartenverträge unter bestimmten Voraussetzungen beenden. Allerdings müssen sie dabei gesetzliche Vorgaben und vertragliche Regelungen einhalten.

Geschrieben von Leonard HaakerGeschrieben vonLeonard HaakerSEO Manager

Leonard Haaker ist als SEO Manager im Bereich Marketing tätig und seit August 2024 im Unternehmen. Er entwickelt und schärft die SEO-Strategie, plant Keyword-Sets und Suchintents und sorgt dafür, dass Landingpages sowohl technisch als auch inhaltlich auf Suchanfragen und Nutzerbedürfnisse ausgerichtet sind. Dazu gehören die Optimierung bestehender Seiten, der Aufbau neuer Content-Hubs sowie regelmäßige Performance-Analysen, auf deren Basis Inhalte und Strukturen weiterentwickelt werden.

Geprüft von Jasmin HartwigGeprüft vonJasmin HartwigOnline Marketing Manager

Jasmin Hartwig ist seit 2021 als Online Marketing Manager im Marketing-Team von smava tätig. Sie verantwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung der SEO-Strategie, die Optimierung bestehender und neuer Landingpages sowie die Auswertung ihrer Performance. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steuerung interner und externer Content-Prozesse, um Suchanfragen von Interessenten möglichst passgenau mit verständlichen Informationen rund um Kreditangebote und -prozesse zu beantworten.

Das Wichtigste zur Kreditkartenkündigung durch die Bank im Überblick

  • Banken dürfen Kreditkarten grundsätzlich kündigen, müssen dabei jedoch die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen einhalten.
  • Häufige Kündigungsgründe sind Bonitätsprobleme, Zahlungsverzüge oder strategische Entscheidungen des Kartenanbieters.
  • Verbraucher haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
  • Nach einer Kündigung sollten Sie sich frühzeitig um eine alternative Kreditkarte oder ein anderes geeignetes Zahlungsmittel kümmern.
  • Eine Kündigung der Kreditkarte führt nicht automatisch zu einer Verschlechterung des SCHUFA-Scores oder der Bonität.

Darf eine Bank eine Kreditkarte einfach kündigen?

Grundsätzlich ja. Eine Kreditkarte basiert auf einem Vertragsverhältnis zwischen Bank und Karteninhaber. Wie andere Verträge kann auch dieser Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beendet werden.

Dabei kommt es darauf an, ob die Kündigung:

  • ordentlich erfolgt oder
  • außerordentlich ausgesprochen wird.

Die jeweiligen Regelungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie im Kreditkartenvertrag. Während eine ordentliche Kündigung meist ohne besonderen Grund möglich ist, gelten für eine fristlose Kündigung deutlich strengere Voraussetzungen.

Ordentliche Kündigung der Kreditkarte

Bei einer ordentlichen Kündigung beendet die Bank das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. In vielen Fällen muss die Bank keinen konkreten Kündigungsgrund nennen. Solange die vertraglich vereinbarte Frist eingehalten wird, ist eine solche Kündigung grundsätzlich zulässig.

Außerordentliche Kündigung der Kreditkarte

Anders verhält es sich bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung. Hier benötigt die Bank in der Regel einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Fälle sind vergleichsweise selten, können aber erhebliche Folgen haben.

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Wichtig
Nicht jede Kündigung hat mit dem Kunden zu tun. Manche Banken stellen bestimmte Kartenprodukte ein oder konzentrieren sich auf andere Zielgruppen. In solchen Fällen erhalten oft zahlreiche Kunden gleichzeitig eine Kündigung.

Neue Kreditkarte als Alternative finden

Wurde Ihre Kreditkarte gekündigt, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter. So finden Sie eine Karte, die zu Ihrer Bonität, Ihrem Nutzungsverhalten und den gewünschten Leistungen passt.

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Führt eine Kreditkartenkündigung automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Nein, eine Kündigung durch die Bank führt nicht automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Entscheidend ist der Grund für die Kündigung.

Wird eine Kreditkarte beispielsweise aufgrund einer Produktumstellung beendet, hat dies normalerweise keine negativen Auswirkungen auf die Bonität.

Anders kann es aussehen, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit Zahlungsrückständen, Inkassoverfahren oder Kreditausfällen steht.

Dann können die zugrunde liegenden Probleme Auswirkungen auf die SCHUFA haben, nicht jedoch die Kündigung selbst.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Auch wenn Banken Kreditkarten kündigen dürfen, sind Verbraucher nicht rechtlos. Mehrere gesetzliche Schutzmechanismen sorgen dafür, dass Kündigungen nicht willkürlich erfolgen können.

Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Bank die vertraglich vereinbarte Frist einhalten. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, um eine alternative Karte zu beantragen.

Verbraucher müssen über die Kündigung informiert werden. In der Regel erfolgt dies schriftlich oder über das Online-Banking.

Befindet sich zum Zeitpunkt der Kündigung Guthaben auf dem Kartenkonto, muss dieses selbstverständlich ausgezahlt oder übertragen werden.

Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung hat, kann die Entscheidung überprüfen lassen. In manchen Fällen kann eine Nachfrage bei der Bank bereits Klarheit schaffen.

Was sollten Betroffene nach einer Kündigung tun?

Eine Kreditkartenkündigung bedeutet nicht, dass künftig keine Kreditkarte mehr möglich ist. Wichtig ist jedoch, schnell und strukturiert zu handeln.

Empfehlung Warum das wichtig ist
Kündigungsschreiben prüfen Kontrollieren Sie insbesondere:

  • Wann endet der Vertrag?
  • Wurde eine Kündigungsfrist genannt?
  • Gibt es Hinweise auf den Kündigungsgrund?

Diese Informationen sind wichtig für die nächsten Schritte.

Offene Forderungen klären Begleichen Sie offene Kreditkartenabrechnungen möglichst zeitnah. So lassen sich zusätzliche Kosten, Mahnungen oder weitere Probleme vermeiden.
Eigene Bonität überprüfen Kommt die Kündigung unerwartet, kann eine Selbstauskunft bei einer Auskunftei sinnvoll sein. So lassen sich mögliche Fehler oder unerwartete Einträge erkennen.
Frühzeitig Ersatz beantragen Da viele Reisebuchungen, Hotelreservierungen oder Mietwagen eine Kreditkarte voraussetzen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine passende Alternative kümmern.


Die wichtigsten Fragen zur Kreditkartenkündigung durch die Bank

Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung ist dies häufig möglich, sofern die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Eine außerordentliche Kündigung setzt dagegen in der Regel einen wichtigen Grund voraus.

Häufige Gründe sind Bonitätsprobleme, Zahlungsrückstände, Betrugsverdacht oder strategische Änderungen im Produktangebot. Nicht jede Kündigung hängt dabei mit dem Verhalten des Kunden zusammen.

Nicht automatisch. Die Kündigung selbst führt normalerweise nicht zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Relevant sind vielmehr mögliche Zahlungsprobleme oder andere negative Bonitätsmerkmale im Hintergrund.

Ja. Viele Verbraucher erhalten auch nach einer Kündigung eine neue Kreditkarte bei einem anderen Anbieter. Die Erfolgschancen hängen vor allem von der aktuellen Bonität ab.

Debitkarten und Prepaid-Kreditkarten sind häufig die wichtigsten Alternativen. Sie ermöglichen bargeldlose Zahlungen und werden mittlerweile weltweit an vielen Akzeptanzstellen genutzt.

Neue Kreditkarte SCHUFA-neutral vergleichen

Eine Kündigung durch die Bank schließt eine neue Kreditkarte nicht automatisch aus. Vergleichen Sie passende Angebote zunächst SCHUFA-neutral und finden Sie heraus, welche Karten für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

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