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Kostenlose SCHUFA-Auskunft online erhalten - so funktioniert es

Bei der SCHUFA-Selbstauskunft, die mittlerweile unter der Bezeichnung Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) läuft, handelt es sich um eine Zusammenstellung von Daten, die über einen Verbraucher bei der Auskunftei gespeichert sind. Verbraucher haben in angemessenen Abständen mehrmals pro Jahr die Möglichkeit, eine Kopie Ihrer Daten einzuholen. So können Sie überprüfen, was über Sie gespeichert ist. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zur SCHUFA-Auskunft

  • Eine SCHUFA-Auskunft enthält Daten über Ihre Kreditaktivitäten, Kontostände und Ihr Zahlungsverhalten
  • Jeder hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA zu beantragen.
  • Während Kreditanfragen den SCHUFA-Score beeinflussen können, haben Konditionsanfragen keinen Einfluss darauf
  • Vertragspartner der SCHUFA, wie z.B. Banken, erhalten nur die für den Vertragsabschluss relevanten Informationen

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Hinweis
Der Bonitätsnachweis ist immer eine Momentaufnahme der Kreditwürdigkeit einer Person. Je älter der Nachweis, desto geringer wird die Aussagekraft. Achten Sie daher darauf, möglichst aktuelle Auskünfte einzureichen. Viele Vermieter verlangen z. B. Nachweise, die nicht älter als zwei Monate sind.

So fordern Sie eine SCHUFA-Auskunft an

Im Folgenden erklären wir Ihnen, sie Sie bequem und einfach Ihre persönliche Auskunft bei der SCHUFA anfordern.

Für detaillierte Informationen und Anleitungen, insbesondere zu den spezifischen Anforderungen und Formularen, besuchen Sie bitte die offizielle SCHUFA-Webseite.

Entscheiden Sie, welche Form der SCHUFA-Auskunft Sie benötigen. Für persönliche Zwecke ist meist die kostenlose jährliche Selbstauskunft ausreichend. Für bestimmte Anlässe, wie z.B. eine Wohnungsanmietung, kann eine Bonitätsauskunft erforderlich sein.

Besuchen Sie die offizielle SCHUFA-Webseite oder eine Partnerseite, um den Antrag online auszufüllen. Alternativ können Sie das Formular herunterladen und per Post einreichen, falls Sie keinen Online-Zugang haben oder diesen bevorzugen.

Zur Verifizierung Ihrer Identität müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Bei Online-Anfragen kann dies oft durch ein Online-Identifizierungsverfahren erfolgen.

Nachdem Ihre Anfrage und Identität verifiziert wurden, bearbeitet die SCHUFA Ihren Antrag. Die Auskunft erhalten Sie dann innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat per Post oder elektronisch.

Sie können die SCHUFA-Auskunft auch beim Kreditgeber anfordern

Woher bekomme ich sonst noch eine SCHUFA-Auskunft? Verbraucher, die nicht auf die Online SCHUFA-Auskunft zurückgreifen möchten, können über einen der Kooperationspartner wie z. B. die Postbank oder Volksbank eine SCHUFA-Auskunft in einer Filiale anfordern und direkt mitnehmen. Der Preis unterscheidet sich im Vergleich zur Online-Auskunft nicht. Die 29,95 € werden per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abgebucht. Für die Einholung der Informationen müssen Sie keinen Termin vereinbaren. Sie müssen lediglich ein deutsches Konto besitzen und einen gültigen Ausweis zur Identifikation mitbringen. Sie können dann den nächsten kooperierenden Kreditgeber aufsuchen (auch wenn Sie persönlich dort kein Kunde sind) und ihre SCHUFA-Bonitätsauskunft sofort mitnehmen.

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Ein Kundenberater legitimiert den Antragssteller mit den Ausweisdokumenten und übermittelt die Daten an die SCHUFA
  • Der Kunde wählt ein Passwort und erhält eine Bestellnummer
  • an einem Terminal in der Bankfiliale können Sie dann die SCHUFA-Auskunft sofort ausdrucken lassen
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Hinweis
Insbesondere dann, wenn Sie spontan einen Termin haben, bei dem Sie eine SCHUFA-Selbstauskunft vorzeigen müssen (z. B. eine Wohnungsbesichtigung) bietet sich die Abholung der Auskunft in der Bankfiliale an.
Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

Kontakt: content@smava.de

Geprüft durch smava Content TeamGeprüft durchsmava Content TeamEditor

Das smava Content-Team besteht aus erfahrenen und kompetenten Fachleuten, die gewissenhaft und mit Bedacht Artikel auf smava.de vor ihrer Veröffentlichung inspizieren und gegenprüfen.

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Die wichtigsten Fragen zur SCHUFA-Auskunft

Der herkömmliche Weg ist es, bei der SCHUFA die Auskunft gemäß § 34 BDSG zu beantragen. Diese Datenübersicht wird Ihnen von der Schufa nach Antragstellung relativ zeitnah postalisch zugesandt. Erfahrungsgemäß vergehen ein bis zwei Wochen bis Sie die Datenauskunft im Briefkasten haben.

Sie können Ihre kostenlose Selbstauskunft direkt online auf meineSchufa.de beantragen. Wichtig: Ignorieren Sie die zahlreichen Bezahloptionen und wählen Sie nur die Option mit dem Namen Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO).

Grundsätzlich gibt die SCHUFA-Selbstauskunft an, welche über Sie gespeicherten Daten vorliegen, wer Informationen über Sie eingeholt hat und zu welchem Zweck Ihre Daten im System hinterlegt wurden. Außerdem erfahren Sie Ihren Basisscore, der prozentual angegeben wird und Ihnen zeigt, wie Ihr Ausfallrisiko berechnet wurde. Der Score wird alle drei Monate neu berechnet. Die Selbstauskunft der SCHUFA dient vor allem dem eigenen Überblick.

Bezüglich der SCHUFA-Auskunft sollten Sie als Mieter beachten, dass diese erst unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrages angefragt werden darf.
Vermieter dürfen die SCHUFA-Auskunft nur selbst einfordern, sofern der Mieter diesem Vorgang zugestimmt hat.

Im März 2023 hat die SCHUFA verkündet, dass die Speicherdauer der Restschuldbefreiung mit sofortiger Wirkung von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt werden. Nach Ablauf der verkürzten Frist werden alle Daten zur Restschuldbefreiung bei den Verbrauchern gelöscht.

SCHUFA-Anfragen richtig stellen

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