Wenn Sie Ihre kostenlose SCHUFA-Auskunft – die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – anfordern, erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Informationen, die die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Die Unterlagen kommen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen per Post und bestehen aus mehreren Teilen:
Deckblatt: Ihre Identifikations- und Kontaktdaten
Das Deckblatt enthält Angaben wie Ihre Kundennummer, Ihre Anschrift und das Datum der Erstellung. Es dient lediglich der Zuordnung und hat keine Bedeutung für Ihre Bonität.
Inhalt der Datenkopie: Alle über Sie gespeicherten Informationen
In der Datenkopie finden Sie sämtliche personenbezogenen Daten, die die SCHUFA zu Ihrer Person gespeichert hat. Dazu gehören:
- Ihre Vertragsdaten (etwa laufende Kredite, Kreditkarten, Mobilfunkverträge usw.)
- Positiv- und Negativmerkmale
- Anfragen, die Unternehmen zu Ihrer Person gestellt haben (z.B. Kreditanfragen oder Konditionsanfragen)
- Ihr SCHUFA-Basisscore, der zeigt, wie hoch Ihr statistisches Ausfallrisiko eingeschätzt wird
- Frühere und aktuelle Adressen
- Informationen zur Löschung oder Speicherung bestimmter Einträge
Mit dieser SCHUFA-Auskunft können Sie überprüfen, ob alle Informationen über Sie korrekt sind. Denn fehlerhafte oder veraltete Einträge können sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken; derartige Dinge sollten Sie sofort berichtigen lassen.
Der enthaltene Basisscore zeigt Ihnen schließlich als Prozentwert, wie die SCHUFA Ihr individuelles Ausfallrisiko einschätzt. Der Wert wird alle drei Monate neu berechnet und dient lediglich Ihrem eigenen Überblick.


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Wichtig
Die Datenkopie ist ausschließlich für Ihre eigenen Augen bestimmt. Da sie auch vertrauliche Details beinhalten, etwa Kreditkartendaten oder vollständige Vertragsübersichten, sollten Sie dieses Dokument niemals an Dritte weitergeben. Für Vermieter und ähnliche Personen, die selbst keine SCHUFA-Auskunft über Sie einholen können, sollten Sie eine weniger detailreiche, kostenpflichtige „SCHUFA-Bonitätsauskunft“ beantragen.