Bei der SCHUFA-Selbstauskunft, die mittlerweile unter der Bezeichnung Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) läuft, handelt es sich um eine Zusammenstellung von Daten, die über einen Verbraucher bei der Auskunftei gespeichert sind. Verbraucher haben in angemessenen Abständen mehrmals pro Jahr die Möglichkeit, eine Kopie Ihrer Daten einzuholen. So können Sie überprüfen, was über Sie gespeichert ist. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.