Beschränkt geschäftsfähig zu sein bedeutet, dass eine Person nur eingeschränkt dazu fähig, Verträge abzuschließen. In Deutschland gilt das für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren. Sie dürfen zwar Verträge abschließen, aber nur dann, wenn sie dabei keinen Nachteil erleiden oder wenn ihre Eltern zustimmen.
Ein Beispiel: Ein 14-Jähriger kann sich ein Fahrrad kaufen, aber seine Eltern müssen zustimmen, weil es eine größere finanzielle Verpflichtung ist. Schließt ein beschränkt geschäftsfähiger Mensch ohne Zustimmung einen Vertrag ab, kann dieser unter Umständen später für ungültig erklärt werden.
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Ausnahme Taschengeldparagraph
Der sogenannte Taschengeldparagraph erlaubt es Kindern und Jugendlichen, mit ihrem eigenen Geld alltägliche Dinge wie Lebensmittel, Kleidung oder Bücher zu kaufen – ohne die Erlaubnis der Eltern. Das gilt allerdings nur für Einkäufe, die mit Bargeld bezahlt werden und deren Preis im Rahmen des Taschengeldes liegt. Für Ratenkäufe oder Abonnements brauchen sie nach wie vor die Zustimmung der Eltern.