Geschäfts­fähigkeit

 
✓ Es gibt drei Arten der Geschäftsfähigkeit: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit.
✓ Geschäftsunfähig sind unter anderem Minderjährige sowie Personen, die aufgrund einer dauerhaften geistigen Beeinträchtigung eingeschränkt sind
✓ Beschränkt geschäftsfähig sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren.
✓ Mit der Volljährigkeit (ab 18 Jahren) erlangt man die volle Geschäftsfähigkeit.

Definition


Der Begriff Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, Verträge abzuschließen und rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Das hängt vom Alter und der geistigen Gesundheit ab. In Deutschland gibt es drei verschiedene Stufen der Geschäftsfähigkeit, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.

Geschäftsfähigkeit auf einen Blick

Alter Geschäftsfähigkeit Erläuterung
Unter 7 Jahren geschäftsunfähig Kinder können keine Verträge abschließen.
7 – 17 Jahre beschränkt geschäftsfähig Kinder und Jugendliche können mit Zustimmung der Eltern Verträge abschließen.
Ab 18 Jahren voll geschäftsfähig Erwachsene können Verträge ohne Zustimmung der Eltern abschließen.

Was bedeutet es, geschäftsunfähig zu sein?

Geschäftsunfähig bedeutet, dass eine Person nicht in der Lage ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen oder Entscheidungen zu treffen. In Deutschland sind Kinder unter 7 Jahren immer geschäftsunfähig, weil sie noch nicht die nötige Reife und Verständnis für rechtliche Entscheidungen haben.

Ebenso gilt eine Person als geschäftsunfähig, wenn sie aufgrund einer geistigen Krankheit oder Störung dauerhaft nicht imstande ist, ihre Entscheidungen bewusst zu treffen. In solchen Fällen kann die Person keine Verträge eigenständig abschließen.

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Hinweis
Wenn eine geschäftsunfähige Person einen Vertrag abschließt, ist dieser Vertrag in der Regel nicht gültig, es sei denn, der gesetzliche Vertreter (z. B. ein Elternteil oder gesetzlicher Betreuer) stimmt dem Vertrag zu.

Was heißt „beschränkt geschäftsfähig“?

Beschränkt geschäftsfähig zu sein bedeutet, dass eine Person nur eingeschränkt dazu fähig, Verträge abzuschließen. In Deutschland gilt das für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren. Sie dürfen zwar Verträge abschließen, aber nur dann, wenn sie dabei keinen Nachteil erleiden oder wenn ihre Eltern zustimmen.

Ein Beispiel: Ein 14-Jähriger kann sich ein Fahrrad kaufen, aber seine Eltern müssen zustimmen, weil es eine größere finanzielle Verpflichtung ist. Schließt ein beschränkt geschäftsfähiger Mensch ohne Zustimmung einen Vertrag ab, kann dieser unter Umständen später für ungültig erklärt werden.

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Ausnahme Taschengeldparagraph
Der sogenannte Taschengeldparagraph erlaubt es Kindern und Jugendlichen, mit ihrem eigenen Geld alltägliche Dinge wie Lebensmittel, Kleidung oder Bücher zu kaufen – ohne die Erlaubnis der Eltern. Das gilt allerdings nur für Einkäufe, die mit Bargeld bezahlt werden und deren Preis im Rahmen des Taschengeldes liegt. Für Ratenkäufe oder Abonnements brauchen sie nach wie vor die Zustimmung der Eltern.

Was genau umfasst eine volle Geschäftsfähigkeit?

Volle Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, selbstständig Verträge abzuschließen und rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. In Deutschland wird jemand mit 18 Jahren voll geschäftsfähig, also mit der Volljährigkeit. Ab diesem Alter kann eine Person alle Arten von Verträgen abschließen, zum Beispiel Mietverträge, Handyverträge oder Arbeitsverträge. Das funktioniert dann auch ohne die Zustimmung von Eltern oder anderen gesetzlichen Vertretern. Mit der vollen Geschäftsfähigkeit ist man dazu fähig, über alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten eigenständig zu entscheiden.

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Ausnahme
Die einzige Ausnahme trotz Volljährigkeit wäre, wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder geistigen Einschränkung nicht (mehr) in der Lage ist, bewusst Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden.

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