Auf den ersten Blick werden Bonitätsprüfungen oft als Nachteil empfunden, da sie den Prozess von Kreditanträgen verlangsamen und für zusätzliche Kosten sorgen. Zudem sind spezielle Unternehmen – die sogenannten Auskunfteien – notwendig, um eine Kreditprüfung durchzuführen. Auf den zweiten Blick übernehmen diese aber eine wertvolle Funktion: Sie sichern Kreditgeber vor Zahlungsausfällen und Kreditnehmer vor einer Überschuldung ab. Dadurch dient die Kreditprüfung auch der wirtschaftlichen Stabilisierung des Finanzmarkts.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Kreditprüfung?
Die Pflicht zur Kreditprüfung für Banken ist im Kreditwesengesetz geregelt, kurz KWG. Dieses wurde bereits im Jahr 1934 als Reaktion auf die Deutsche Bankenkrise ins Leben gerufen und trat im Jahr 1962 in seiner heutigen Fassung in Kraft. Seither wurde es außerdem durch weitere Richtlinien ergänzt, wie die EU-Verbraucherkreditrichtlinie und die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Je nach Kreditart und Verwendungszweck können dadurch noch strengere Vorgaben zur Kreditprüfung und -bewilligung gelten, um das Ausfallrisiko zu minimieren.
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Gut zu wissen
In der Praxis dient die Kreditprüfung nicht nur der Entscheidung, ob Sie den gewünschten Kredit erhalten, sondern auch zu welchen Konditionen. Eine gute Bonität kann daher bessere Konditionen bedeuten, eine schlechte Bonität hingegen eine Ablehnung Ihres Antrags oder schlechtere Konditionen (Risikozuschläge, geringere Kreditsumme, o. ä.).