SCHUFA-Bonitätsauskunft

 
✓ Die SCHUFA-Bonitätsauskunft dient dem offiziellen Nachweis Ihrer Bonität bei Kredit-, Miet- und anderen Verträgen.
✓ Sie können die SCHUFA-Bonitätsauskunft direkt bei der SCHUFA, bei einigen Vertragspartnern sowie Serviceanbietern beantragen.
✓ Die offizielle SCHUFA-Bonitätsauskunft ist kostenpflichtig und enthält zwei Teile – einen zur Vorlage und einen für Sie selbst.

Definition


Eine SCHUFA-Bonitätsauskunft ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie Ihre Bonität gegenüber einem potenziellen Vertragspartner wie einem Kreditgeber oder Vermieter nachweisen können. Sie enthält Informationen über eventuelle Zahlungsstörungen und hilft Dritten dabei, sich vor Zahlungsausfällen, Identitätsbetrug oder anderen Risiken zu schützen – beispielsweise beim Abschluss von Mietverträgen.

Wann brauchen Sie eine SCHUFA-Bonitätsauskunft?

Eine Bonitätsprüfung wird in verschiedenen Situationen benötigt. Bei Kreditanträgen ist sie mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei gibt es zwei Optionen: Entweder holt Ihr potenzieller Vertragspartner selbst eine SCHUFA-Auskunft über Sie ein. Dafür müssen Sie schriftlich einwilligen. Oder aber Sie müssen eine SCHUFA-Bonitätsauskunft als offizielles Dokument vorlegen, um eine ausreichende Bonität nachzuweisen. Üblich ist die Forderung einer SCHUFA-Bonitätsauskunft zum Beispiel beim Abschluss von

  • Mietverträgen,
  • Kreditverträgen,
  • Arbeitsverträgen,
  • Handy- oder anderen laufenden Verträgen.
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Gut zu wissen
Arbeitgeber dürfen übrigens nicht prinzipiell eine SCHUFA-(Bonitäts-)Auskunft verlangen. In Ausnahmefällen kann diese aber gefordert werden, wenn es sich zum Beispiel um einen Arbeitsplatz mit „besonderer Vertrauensstellung“ handelt oder, bei denen Sie für Betriebsgeheimnisse oder die Finanzen des Unternehmens zuständig sind – sodass bei einem Fehlverhalten drastische Konsequenzen drohen. Verpflichtet sind Sie zur Vorlage einer SCHUFA-Bonitätsauskunft in solchen Fällen zwar nicht, allerdings müssen Sie ansonsten mit einer Absage Ihrer Bewerbung oder Beförderung rechnen.

Wie sieht eine SCHUFA-Bonitätsauskunft aus?

Bei der SCHUFA-Bonitätsauskunft handelt es sich um einen einfachen Nachweis Ihrer Bonität. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Bonitätsauskünften, die verschiedene Informationen enthalten – beispielsweise für spezielle Anlässe oder Branchen. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft enthält jedoch nur wenige Informationen und wider Erwarten keine Auskunft über Ihren Bonitätsscore, der Ihr Ausfallrisiko angibt: die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen, oder eher nicht.

Wichtig: Überprüfen Sie die Daten der SCHUFA-Bonitätsauskunft, bevor Sie diese Dritten vorlegen. Denn Fehler wie unberechtigte oder veraltete Negativeinträge sowie eine Verwechslung mit anderen Personen, die denselben Namen haben, lassen sich niemals ausschließen. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist zudem in zwei Teile untergliedert:

Dokument zur Vorlage (Teil 1)

Der erste Teil ist zur Vorlage bei Vermietern, Arbeitgebern, Kreditgebern oder anderen Dritten gedacht, um als offizieller Nachweis für Ihre Bonität zu dienen. Dieser Teil enthält nur jene Informationen, die für Ihr Gegenüber relevant sind – und die nicht zu viele private Daten preisgeben. Der Teil 1 Ihrer SCHUFA-Bonitätsauskunft enthält demnach

  1. eine Bestätigung Ihrer persönlichen Daten zum Identitätsnachweis,
  2. die Auskunft, ob Informationen über Zahlungsstörungen vorliegen, sowie
  3. den Hinweis, ob es über Sie Informationen in öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte gibt.

Bestenfalls lässt Ihre SCHUFA-Bonitätsauskunft also erkennen, dass derzeit nur positive Informationen über Sie vorliegen. Zudem hilft die SCHUFA-Bonitätsauskunft den Vermietern dabei, Ihre Identität zu überprüfen und potenzielle Negativmerkmale – falls vorhanden – zu überprüfen, um sich beispielsweise vor Mietnomaden zu schützen.

 

Dokument für Sie selbst (Teil 2)

Zusätzlich zum offiziellen Dokument, das Sie Dritten vorlegen können, erhalten Sie bei Ihrer SCHUFA-Bonitätsauskunft noch einen zweiten Teil. Er stellt Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung, um Ihren Score zu verstehen und die Richtigkeit der Daten zu überprüfen. Der Teil 2 der SCHUFA-Bonitätsauskunft enthält demnach Informationen zu

  1. Ihrem aktuellen SCHUFA-Score,
  2. eventuellen positiven und negativen Einträgen mit entsprechenden Erläuterungen sowie
  3. laufende Verträge und Kredite inklusive der zugehörigen Informationen.

Der zweite Teil ist somit eine vollständige Auflistung Ihrer bei der SCHUFA gespeicherten Daten und er ist lediglich für die private Verwendung gedacht.

 

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Gut zu wissen
Vermieter dürfen die Vorlage einer SCHUFA-Bonitätsauskunft erst fordern, wenn Sie in der engeren Auswahl sind – wenn Sie also eine konkrete Zusage haben. Sie müssen zudem niemals mehr als den ersten Teil vorlegen und Sie dürfen Ihre Einwilligung zu einer SCHUFA-Auskunft verweigern. Erneut müssen Sie dann aber damit rechnen, dass kein Vertrag zustande kommt.

Ist die SCHUFA-Bonitätsauskunft kostenlos?

Sie haben zwar das Recht, einmal pro Jahr gemäß Art. 15 DSGVO eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA zu beantragen – diese ist aber nicht zur Vorlage bei Dritten geeignet. Denn sie enthält alle über Sie gespeicherten Informationen bei der Auskunftei, inklusive der Negativmerkmale und jener Daten, die für Ihren potenziellen Vertragspartner überhaupt nicht relevant wären.

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Als Faustregel gilt daher…
Geben Sie immer nur so viel preis wie nötig. Die kostenfreie Selbstauskunft eignet sich aber gut für die regelmäßige Kontrolle, ob negative Einträge in Ihrer SCHUFA bestehen und ob Sie diese löschen lassen können. Stellen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag bei der SCHUFA.

Kosten der SCHUFA-Bonitätsauskunft

Die SCHUFA-Bonitätsauskunft als offizielles Dokument zur Vorlage bei Kreditgebern, Vermietern und anderen Vertragspartnern ist bei der SCHUFA kostenpflichtig. Dort müssen Sie mit etwa 30 Euro rechnen (Stand 2025). Es gibt jedoch Anbieter, die Ihnen ähnliche Dokumente zur offiziellen Vorlage anbieten, mitunter kostenlos. Fragen Sie in solchen Fällen aber zuerst, ob diese von Ihrem potenziellen Vertragspartner ebenfalls akzeptiert werden. Solche alternativen Anbieter bieten manchmal zusätzliche Vorteile, wie den sofortigen Abruf Ihres SCHUFA-Scores oder den unkomplizierten Download Ihrer offiziellen Dokumente, ohne dass Sie auf den Versand per Post warten müssen.

Wo und wie können Sie eine SCHUFA-Bonitätsauskunft beantragen?

Um die klassische SCHUFA-Bonitätsauskunft zu erhalten, müssen Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Wie soeben erwähnt, gibt es aber auch alternative Anbieter für Bonitätsauskünfte, bei denen die Abläufe verschieden sein können. Bei der SCHUFA haben Sie folgende Möglichkeiten, um Ihre Bonitätsauskunft zu beantragen:

  • per Online-Formular auf der offiziellen SCHUFA-Website
  • per Post, indem Sie ein entsprechendes Formular ausdrucken, ausfüllen und versenden
  • über Vertragspartner oder Serviceanbieter, die ebenfalls die Beantragung einer (SCHUFA-)Bonitätsauskunft offerieren

Abhängig vom Anbieter und der Art der Bonitätsauskunft können wiederum unterschiedliche Kosten anfallen.

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Beachten Sie
Eine SCHUFA-Bonitätsauskunft ist stets eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Sie hat somit keine offiziell definierte Gültigkeitsdauer, sollte aber nicht älter als wenige Wochen oder maximal drei Monate sein. Ansonsten wird sie unter Umständen nicht mehr als Nachweis akzeptiert.

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