ESIS

 
✓ ESIS ist die Abkürzung für „European Standardised Information Sheet“. Sinngemäß übersetzt: „Europäisches standardisiertes Merkblatt“.
✓ In einem ESIS-Dokument müssen Kreditinstitute ihren Kunden verschiedene zentrale Informationen rund um eine Immobilienfinanzierung zur Verfügung stellen.
✓ Zu den Inhalten gehören wesentliche Angaben über das Kreditinstitut, das Darlehen sowie die Rechte und Pflichten des Antragstellers.

Definition


Die Abkürzung ESIS steht für „European Standardised Information Sheet“. Zu Deutsch: „Europäisches standardisiertes Informationspapier“ bzw. „Merkblatt“. Dabei handelt es sich um ein in ganz Europa einheitlich aufgebautes Dokument. Zum Einsatz kommt es bei der Immobilienfinanzierung. Hierbei fasst es alle verpflichtenden vorvertraglichen Informationen für den Kreditantragsteller zusammen. Dadurch ist ESIS ein wichtiges Hilfsmittel des Verbraucherschutzes.

Was ist ESIS?

ESIS ist ein Informationspapier. Es ist von Kreditinstituten immer auszuhändigen, bevor ein Verbraucher-Darlehensvertrag im Bereich Immobilien abgeschlossen wird. Dadurch gehört es zu den sogenannten vorvertraglichen Informationen.
Das Kürzel steht für:

  • European (Europäisches)
  • Standardised (standardisiertes)
  • Information (Informations-)
  • Sheet (Blatt bzw. sinngemäß Merkblatt)

Seit 2016 ist ESIS hierzulande mit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtend. Kreditinstitute müssen es zwingend aushändigen – und Verbraucher sollten es genau durchlesen. Denn im Kern soll ESIS sicherstellen, dass jeder, der einen Immobilienkreditvertrag unterzeichnet, vollständig über alle Details und Rechtsfolgen informiert ist. Da Kreditverträge oftmals sehr umfassend und fachsprachlich gestaltet sind, kann es für Laien schwierig sein, alle wichtigen Inhalte zu erfassen.
ESIS wurde geschaffen, um diese Inhalte übersichtlich zusammenzutragen. Dadurch schützt es sowohl Verbraucher vor irrtümlichen Entscheidungen als auch Banken vor damit einhergehenden Streitigkeiten.

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Übrigens…
In Form von SECCI existiert ein ähnliches Dokument für anderweitige Verbraucherkredite.

Was enthält ESIS?

Nicht nur ESIS selbst ist rechtlich vorgeschrieben, sondern ebenso die Inhalte. Auf den typischerweise 10 Seiten des Dokuments finden sich Informationen zu diversen Themen rund um den Immobilienkredit (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Details des Darlehens. Insbesondere zu Zinsen, Zinsbindung, Ratenhöhe und Ratenzahlungsrhythmus sowie Tilgung
  • Informationen über mögliche Sondertilgungen, verfrühte Kündigungen und Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Kreditgeber und, falls erforderlich, Kreditvermittler
  • Rechte und Pflichten des Kreditnehmers sowie Konsequenzen bei Vertragsverletzungen
  • Wert der Immobilie und Umfang des Darlehens
  • Zuständige Aufsichtsbehörde sowie Verbraucher-Anlaufstellen für Beschwerden
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Gut zu wissen
Beim ESIS handelt es sich um ein Standardformular. Die individuellen Darlehensinformationen werden von der Bank ergänzt, sobald die Modalitäten des Kredits geklärt sind. So wird es entweder ausgehändigt, per Post oder E-Mail versendet.

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