Kreditbetrug

 
✓ Bei Unternehmen spricht man von Kreditbetrug, bei Privatpersonen von Betrug.
✓ Kreditbetrug wird nach § 265b StGB behandelt, Betrug nach § 263 StGB.
✓ Beim Kreditbetrug muss kein Schaden entstehen, beim Betrug muss der Geldgeber einen Schaden erleiden.

Definition


Kreditbetrug bedeutet, dass jemand einen Kredit erschleicht, indem er falsche Informationen angibt. In der Regel ist das nur im geschäftlichen Bereich strafbar, nicht bei Privatpersonen. Wenn jedoch jemand bei einer Bank falsche Angaben zu seiner Bonität macht, um einen Kredit zu bekommen, kann das ebenfalls strafrechtliche Folgen haben.

Was versteht man unter Kreditbetrug im StGB?

Das Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt Kreditbetrug in Paragraf 265b. Demnach macht sich jemand des Kreditbetrugs schuldig, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zu einem Unternehmen macht, falsche betriebswirtschaftliche Unterlagen vorlegt oder wirtschaftliche Verschlechterungen verschweigt, die eine Kreditvergabe gefährden würden. Wichtig zu wissen ist, dass Paragraf 265b nur für Unternehmen oder vorgetäuschte Unternehmen gilt, nicht für Privatpersonen. Betrug bei Privatpersonen wird nicht nach Paragraf 265b, sondern nach Paragraf 263 StGB behandelt.

 

Kreditbetrug (§ 265b StGB) Betrug (§ 263 StGB)
Kreditbetrug betrifft nur Unternehmen oder Betriebe, die den Kredit erhalten. Betrug betrifft Privatpersonen, die den Kredit erhalten.
Bei Kreditbetrug muss kein Vermögensschaden entstehen. Beim Betrug muss der Geldgeber durch Täuschung einen Vermögensschaden erleiden.
Der versuchte Kreditbetrug ist straffrei. Ein versuchter Betrug ist bereits strafbar.

Wie sieht das Strafmaß bei Kreditbetrug aus?

Das Strafmaß für Kreditbetrug ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Betrug nach Paragraf 263 StGB oder eine Täuschung nach Paragraf 265b StGB handelt. Beim Betrug gemäß Paragraf 263 kann die Strafe bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe betragen. Bei Täuschung im Rahmen von Kreditbetrug nach Paragraf 265b fällt die Strafe mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geringer aus.

Straffreiheit bei Kreditbetrug

Nach Paragraf 265b Abs. 2 StGB bleibt jemand straffrei, wenn er freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber den Kredit aufgrund einer Täuschung vergibt. Das heißt, wenn der Versuch, einen Kredit zu erschleichen, nicht erfolgreich war, und der Täter aktiv dafür sorgt, dass der Kredit nicht ausgezahlt wird, erhält er keine Strafe.

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Beispiel
Angenommen, jemand täuscht bei der Beantragung eines Kredits falsche Angaben über sein Einkommen vor, um den Kredit zu erhalten. Wenn der Kreditgeber aufgrund dieser Täuschung die Auszahlung des Kredits noch nicht vorgenommen hat, könnte der Täter aktiv dafür sorgen, dass der Kredit nicht ausgezahlt wird, indem er zum Beispiel die Bank über die falschen Angaben informiert oder den Kredit rechtzeitig widerruft und so verhindert, dass der Kredit ausgezahlt wird.

Was ist Kreditbetrug an Verbrauchern?

Kreditbetrug an Verbrauchern ist eine weitere Art von Betrug, bei dem nicht versucht wird, einen Kredit zu erschleichen, sondern die Kreditleistung nicht erbracht wird. Ein Beispiel sind Anzeigen, die Kredite für schwierige finanzielle Situationen versprechen, aber nur überteuerte Nachnahmegebühren verlangen oder unnötige Verträge abschließen lassen. Sobald die Gebühren bezahlt sind, hören die Opfer nichts mehr von den Betrügern. Seriöse Anbieter verlangen niemals eine Gebühr im Voraus und bieten keine unnötigen Verträge an.

Gibt es eine zusätzliche Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung bei Kreditbetrug?

Wenn im Zusammenhang mit Kreditbetrug gefälschte Unterlagen wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen vorgelegt werden, kann es neben der Strafe für Kreditbetrug (nach § 265b StGB) auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urkundenfälschung kommen. Das fällt unter Paragraf 267 StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Wann verjährt Kreditbetrug?

Gemäß Paragraf 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjährt Kreditbetrug nach fünf Jahren. Das gilt auch für einen Betrug nach Paragraf 263 StGB. Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Straftat begangen wurde, und endet nach fünf Jahren, es sei denn, die Tat wird vorher entdeckt oder der Täter wird festgenommen.

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