Das Strafmaß für Kreditbetrug ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Betrug nach Paragraf 263 StGB oder eine Täuschung nach Paragraf 265b StGB handelt. Beim Betrug gemäß Paragraf 263 kann die Strafe bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe betragen. Bei Täuschung im Rahmen von Kreditbetrug nach Paragraf 265b fällt die Strafe mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geringer aus.
Straffreiheit bei Kreditbetrug
Nach Paragraf 265b Abs. 2 StGB bleibt jemand straffrei, wenn er freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber den Kredit aufgrund einer Täuschung vergibt. Das heißt, wenn der Versuch, einen Kredit zu erschleichen, nicht erfolgreich war, und der Täter aktiv dafür sorgt, dass der Kredit nicht ausgezahlt wird, erhält er keine Strafe.
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Beispiel
Angenommen, jemand täuscht bei der Beantragung eines Kredits falsche Angaben über sein Einkommen vor, um den Kredit zu erhalten. Wenn der Kreditgeber aufgrund dieser Täuschung die Auszahlung des Kredits noch nicht vorgenommen hat, könnte der Täter aktiv dafür sorgen, dass der Kredit nicht ausgezahlt wird, indem er zum Beispiel die Bank über die falschen Angaben informiert oder den Kredit rechtzeitig widerruft und so verhindert, dass der Kredit ausgezahlt wird.