Die Vergabe von Krediten ist das wichtigste der verschiedenen Geschäftsmodelle von Banken. Die dabei eingenommenen Zinsen gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen dieser Institute. Gleichzeitig bedeutet jeder Kredit ein Risiko:
- Die Bank muss mit ihrem Geld bzw. dem Geld ihrer kontobesitzenden Kunden in Vorleistung gehen. In kompletter Höhe des Kredits, weil dieser üblicherweise auf einen Schlag ausbezahlt wird.
- Die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Zinsen erfolgt gestückelt über einen längeren Zeitraum. Bei Immobilienkrediten etwa kann es mehrere Jahrzehnte dauern, bis die Bank ihr Geld komplett zurückerhält.
Das sorgt für einen großen Unsicherheitsfaktor, denn es existieren unterschiedlichste Ursachen, die eine Rückzahlung gefährden können. Zwar gibt es Absicherungen, etwa ein Pfandrecht. Das ist allerdings nur ein finaler „Rettungsschirm“. Zumal es in solchen Fällen für die Bank nötig wäre, das gepfändete Objekt zu veräußern, um an ihr Geld zu gelangen. Aus diesen Gründen betreiben Kreditinstitute sehr umfangreiche Maßnahmen zur Risikominimierung. Viele davon sind gesetzlich vorgeschrieben – ein zentraler Unterschied zwischen Kreditgebern, die dem Bankrecht unterliegen und solchem, die es nicht tun.
Die Kreditentscheidung ist dabei ein Begriff mit zwei eng verbundenen Bedeutungen:
- Kreditentscheidung als Bezeichnung für alle Recherche- und Bewertungsmaßnahmen vor Gewährung eines Kredits
- Kreditentscheidung als Begriff für die reine Ja/Nein-Entscheidung