Ein Kreditvertrag läuft in der Regel bis zum vereinbarten Ende, doch es gibt Möglichkeiten, ihn vorzeitig zu kündigen oder abzulösen. Die Bedingungen hängen von der Art des Kredits und den vertraglichen Regelungen ab. Bei Ratenkrediten haben Verbraucher das Recht, den Kredit jederzeit vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. Viele Banken verlangen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sich nach der Restlaufzeit und den entgangenen Zinsen richtet. Gesetzlich ist diese Entschädigung auf 1 Prozent der Restschuld (bzw. 0,5 Prozent bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit) begrenzt.
Anders verhält es sich bei Immobilienkrediten mit fester Zinsbindung. Hier ist eine vorzeitige Ablösung meist nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa beim Verkauf der Immobilie. In solchen Fällen verlangen Banken oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Nach 10 Jahren Laufzeit besteht jedoch ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.
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Hinweis
Für Kreditnehmer kann eine vorzeitige Rückzahlung sinnvoll sein, um Zinskosten zu sparen. Vor einer Kündigung oder Ablösung sollte jedoch geprüft werden, ob die anfallenden Gebühren die Ersparnis nicht übersteigen.