Wenn Sie eine Konditionenanfrage stellen, dann erwarten Sie eine Antwort mit möglichst realistischen, individuellen Kreditkonditionen – und keine allgemeinen Daten, die sich deutlich von denjenigen einer verbindlichen Kreditanfrage unterscheiden würden.
Um Ihnen derart realistische, auf Ihre Informationen zugeschnittene Konditionen unterbreiten zu können, muss eine Bank zwangsläufig eine vereinfachte Bonitätsprüfung durchführen und dazu SCHUFA-Informationen einholen. Allerdings nur, um zu prüfen, ob grundsätzliche Ausschlussmerkmale vorliegen, die einen Kredit von vornherein verhindern würden.
Die SCHUFA speichert hingegen grundsätzlich jede Anfrage eines Vertragspartners aus zwei sehr guten Gründen:
Transparenz für Verbraucher
Indem auch eine harmlose Konditionenanfrage festgehalten wird, können Sie im Rahmen einer Selbstauskunft feststellen, wer Ihre Daten wann und zu welchem Zweck abgefragt hat. Das schützt Sie davor, dass jemand Informationen über Sie einholt, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt.
Missbrauchsschutz und Kontrolle
Die konsequenten Eintragungen ermöglichen es der SCHUFA, zu überprüfen, ob Banken ihre Anfragen korrekt gegenüber der Auskunftei kennzeichnen und ob Kreditinstitute Konditionsanfragen nicht missbräuchlich als Kreditanfragen nutzen.
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Gut zu wissen
Da die SCHUFA jedoch klar zwischen reinen Informationsabfragen (zu denen die Konditionenanfrage gehört) und risikorelevanten Ereignissen (wie „echten“ Kreditanfragen) unterscheidet, bleibt die Kreditkonditionenanfrage SCHUFA-neutral. Das heißt, die SCHUFA vermerkt lediglich, dass Sie sich informieren, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihr tatsächliches Zahlungsverhalten hat.