Die Ablösebescheinigung ist vor allem in zwei Fällen erforderlich. Beide hängen mit einer Begleichung von Krediten vor dem eigentlich vereinbarten Enddatum zusammen:
In diesem Fall wird ein Kredit oder mehrere Kredite durch die Eigenmittel des Darlehensnehmers beglichen. Sofern keine anderen Darlehen verbleiben, ist die Person danach schuldenfrei und muss (vorerst) keinerlei Kredite mehr bedienen. Dennoch muss sie wissen, wie viel Geld sie zur Begleichung aufwenden muss.
Hierbei wird ein Darlehen aufgenommen, um einen oder mehrere laufende Kredite abzulösen. Hauptsächlich geschieht das, weil das neue Darlehen bessere Zahlungskonditionen bietet – etwa niedrigere Zinsen oder nur noch eine monatlich abgebuchte Rate statt mehrerer.
In beiden Fällen ist es nötig, wenigstens drei Fragen durch das Vorliegen aktueller, verlässlicher Informationen beantworten zu können:
- Auf welche Summe belaufen sich die noch offenen Raten beim Altkredit?
- Wie viele Monate läuft der Kredit noch?
- Ist angesichts der verbleibenden Laufzeit eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen – und wenn ja, in welcher Höhe?
All diese Antworten liefert die Ablösebescheinigung. Sie stellt transparent und antragsaktuell dar, was vom Kredit noch zu begleichen ist, wie lange er noch läuft, ob und welche Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Dadurch verrät die Bescheinigung alles, was Darlehensnehmer wissen müssen, um zu erkennen, ob sich eine vorzeitige Begleichung lohnt, welche Kosten auf sie zukommen und wie hoch ein etwaiger Ablösekredit sein muss.
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Gut zu wissen
Eine Ablösebescheinigung ist nur bei „regulären“ Darlehen erforderlich. Handelt es sich dagegen um den Ausgleich eines Dispo-Kredits auf dem Girokonto, ist es nicht nötig. In dem Fall genügt es, die jeweilige Summe zu beschaffen und auf das Konto einzuzahlen.