Bürgschaft

 
✓ Eine Bürgschaft gibt Gläubigern Sicherheit, falls der Schuldner nicht zahlen kann.
✓ Sie wird bei verschiedenen Verträgen eingesetzt, zum Beispiel bei Krediten, Mietverträgen oder Geschäftsvereinbarungen.
✓ Der Bürge übernimmt die Schulden, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.
✓ Bürgschaften können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein und sind an feste Regeln gebunden.

Definition


Eine Bürgschaft ist eine Absicherung, bei der eine Person – der Bürge – dafür einsteht, dass die Schulden einer anderen Person übernommen werden, falls diese nicht mehr zahlen kann. Bürgschaften werden oft bei Mietverträgen, Krediten oder geschäftlichen Abmachungen genutzt.
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Sonderform Aval Bürgschaft
Statt einer anderen Person kann auch eine Bank als Bürge einstehen. Kreditinstitute bürgen dann für Ihre Kunden im Rahmen eines sogenannten Bankavals oder Avalkredits für die Verbindlichkeiten eines anderen Kredits. Für diese Dienstleistung wird eine Avalprovision fällig.

Voraussetzungen und Anforderungen bei einer Bürgschaft

Bei der Bürgschaft als rechtlich bindende Verpflichtung müssen einige formale Anforderungen erfüllt sein. Diese können je nach Art der Bürgschaft und den beteiligten Personen variieren.

Schriftform für Privatpersonen

Für Bürgschaften zwischen Privatpersonen schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Ohne eine schriftliche Erklärung ist die Bürgschaft gemäß § 125 BGB ungültig. Der Bürgschaftsvertrag muss klar und vollständig die wichtigsten Punkte enthalten:

  • Höhe der abgesicherten Schuld
  • Name des Gläubigers
  • Name des Schuldners
  • detaillierte Benennung der Hauptschuld

Die Vorgaben sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definieren und Missverständnisse vermeiden.

Warum muss eine Bürgschaft schriftlich sein?

Eine Bürgschaft muss schriftlich festgehalten werden, damit sie rechtsgültig ist. Das ist in § 766 BGB geregelt und hilft dabei, die Verbindlichkeit der Bürgschaft klar festzulegen. Die Schriftform soll gewährleisten, dass alle relevanten Informationen – wie die Höhe der verbürgten Schuld, die beteiligten Personen und die Bedingungen – eindeutig dokumentiert werden. Eine Bürgschaft, die per E-Mail oder in anderer elektronischer Form abgeschlossen wird, erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen nicht und ist aus diesem Grund ungültig.

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Vereinfachte Regelungen für Kaufleute
Bei Kaufleuten sind die Anforderungen an eine Bürgschaft weniger streng. Eine Bürgschaft kann hier auch mündlich gültig sein, wenn sie Teil eines Handelsgeschäfts ist. Das liegt daran, dass den Kaufleuten mehr Eigenverantwortung zugestanden wird. Meist handelt es sich um selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen der Gläubiger den Bürgen direkt zur Zahlung auffordern kann.

Verschiedene Haftungsformen bei einer Bürgschaft

Die Haftung des Bürgen variiert je nach vereinbartem Bürgschaftstyp.

  • Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger zunächst nachweisen, dass der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist. Erst danach kann der Bürge zur Verantwortung gezogen werden.
  • Im Gegensatz dazu haftet ein Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft unmittelbar. Der Gläubiger kann den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne zuvor rechtliche Schritte gegen den Hauptschuldner einleiten zu müssen. Diese Art der Bürgschaft wird häufig bei Krediten eingesetzt, da sie für Gläubiger eine größere Sicherheit bietet.

Welche Voraussetzungen muss ein Bürge erfüllen?

Um als Bürge akzeptiert zu werden, ist in erster Linie eine gute Bonität wichtig. Die lässt sich zum Beispiel durch ein regelmäßiges Einkommen und durch eine einwandfreie SCHUFA belegen. Gläubiger prüfen diese Voraussetzungen sorgfältig, um sicherzustellen, dass der Bürge im Notfall finanziell tatsächlich einspringen kann. Ebenso wirkt sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis positiv auf die Entscheidung aus.

Forderungsübergang nach Zahlung durch den Bürgen

Wenn der Bürge für den Schuldner einsteht, übernimmt er die Rechte des Gläubigers. Das bedeutet, der Bürge kann das von ihm an den Gläubiger gezahlte Geld direkt vom Schuldner zurückfordern. Dieses Vorgehen wird als Forderungsübergang bezeichnet und schützt den Bürgen davor, auf den Schulden sitzenzubleiben.

Weitere wichtige Fragen

Die Gültigkeit einer Bürgschaft hängt von den im Vertrag festgelegten Bedingungen ab. Sie kann entweder zeitlich befristet sein, etwa für die Dauer eines Mietverhältnisses, oder unbefristet bestehen, bis die abgesicherte Verpflichtung vollständig erfüllt ist.

Eine Bürgschaft gilt als sittenwidrig oder sogar ungültig, wenn sie den Bürgen finanziell überfordert oder unter unklaren und unfairen Bedingungen abgeschlossen wird. Das passiert etwa, wenn jemand eine Bürgschaft unterschreibt, obwohl klar ist, dass er die Zahlungen niemals leisten kann – oft, weil er sich durch Druck oder Verpflichtungen gegenüber Familie oder Partner dazu gedrängt fühlt. Auch wenn die Bedingungen im Vertrag unverständlich oder sehr einseitig sind, kann eine Bürgschaft als ungültig angesehen werden. Das regelt § 138 BGB. Gerichte prüfen dabei insbesondere diese Punkte:

  • Ist der Bürge finanziell überfordert?
  • Sind die Bürgschaftsbedingungen unklar oder unangemessen?
  • Hat der Bürge unter Druck oder aus emotionaler Abhängigkeit gehandelt?

Ob eine Bürgschaft als sittenwidrig angesehen wird, hängt immer von den genauen Umständen ab und wird individuell bewertet.

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