Bei der Bürgschaft als rechtlich bindende Verpflichtung müssen einige formale Anforderungen erfüllt sein. Diese können je nach Art der Bürgschaft und den beteiligten Personen variieren.
Schriftform für Privatpersonen
Für Bürgschaften zwischen Privatpersonen schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Ohne eine schriftliche Erklärung ist die Bürgschaft gemäß § 125 BGB ungültig. Der Bürgschaftsvertrag muss klar und vollständig die wichtigsten Punkte enthalten:
- Höhe der abgesicherten Schuld
- Name des Gläubigers
- Name des Schuldners
- detaillierte Benennung der Hauptschuld
Die Vorgaben sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definieren und Missverständnisse vermeiden.
Warum muss eine Bürgschaft schriftlich sein?
Eine Bürgschaft muss schriftlich festgehalten werden, damit sie rechtsgültig ist. Das ist in § 766 BGB geregelt und hilft dabei, die Verbindlichkeit der Bürgschaft klar festzulegen. Die Schriftform soll gewährleisten, dass alle relevanten Informationen – wie die Höhe der verbürgten Schuld, die beteiligten Personen und die Bedingungen – eindeutig dokumentiert werden. Eine Bürgschaft, die per E-Mail oder in anderer elektronischer Form abgeschlossen wird, erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen nicht und ist aus diesem Grund ungültig.
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Vereinfachte Regelungen für Kaufleute
Bei Kaufleuten sind die Anforderungen an eine Bürgschaft weniger streng. Eine Bürgschaft kann hier auch mündlich gültig sein, wenn sie Teil eines Handelsgeschäfts ist. Das liegt daran, dass den Kaufleuten mehr Eigenverantwortung zugestanden wird. Meist handelt es sich um selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen der Gläubiger den Bürgen direkt zur Zahlung auffordern kann.
Verschiedene Haftungsformen bei einer Bürgschaft
Die Haftung des Bürgen variiert je nach vereinbartem Bürgschaftstyp.
- Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger zunächst nachweisen, dass der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist. Erst danach kann der Bürge zur Verantwortung gezogen werden.
- Im Gegensatz dazu haftet ein Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft unmittelbar. Der Gläubiger kann den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne zuvor rechtliche Schritte gegen den Hauptschuldner einleiten zu müssen. Diese Art der Bürgschaft wird häufig bei Krediten eingesetzt, da sie für Gläubiger eine größere Sicherheit bietet.
Welche Voraussetzungen muss ein Bürge erfüllen?
Um als Bürge akzeptiert zu werden, ist in erster Linie eine gute Bonität wichtig. Die lässt sich zum Beispiel durch ein regelmäßiges Einkommen und durch eine einwandfreie SCHUFA belegen. Gläubiger prüfen diese Voraussetzungen sorgfältig, um sicherzustellen, dass der Bürge im Notfall finanziell tatsächlich einspringen kann. Ebenso wirkt sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis positiv auf die Entscheidung aus.
Forderungsübergang nach Zahlung durch den Bürgen
Wenn der Bürge für den Schuldner einsteht, übernimmt er die Rechte des Gläubigers. Das bedeutet, der Bürge kann das von ihm an den Gläubiger gezahlte Geld direkt vom Schuldner zurückfordern. Dieses Vorgehen wird als Forderungsübergang bezeichnet und schützt den Bürgen davor, auf den Schulden sitzenzubleiben.