Bei einem Kredit mit Bürge verpflichtet sich eine andere Person, für Ihre Kreditschulden einzustehen, falls Sie selbst nicht mehr zahlen können. Diese Bürgschaft ist eine rechtlich bindende Verpflichtung gegenüber der Bank. Der dahinterstehende Wirkmechanismus:
- Ihre eigene Bonität reicht nicht aus,
- der Bürge springt als zusätzliche Absicherung ein,
- können Sie tatsächlich nicht zahlen, muss er es,
- dadurch reduziert sich das Ausfallrisiko der Bank.


Allerdings geschieht das alles freiwillig durch den Bürgen – er zieht keinerlei Vorteil aus der Bürgschaft, erhält keinen Anteil am Kredit, sondern übernimmt ausschließlich das Risiko. Ein solcher Kredit mit Bürgen kommt meistens nur ins Spiel, wenn die Bank das Risiko ohne zusätzliche Absicherung nicht tragen möchte.
Typische Risiken aufseiten des Kreditnehmers sind etwa:
- Unsicheres Einkommen
- Schwankende Einkünfte
- Selbstständigkeit etc.
- Befristete Anstellung
- Anstellung in Probezeit
- Geringe allgemeine Bonität
- Stark negative SCHUFA-Einträge
- Kurze Kredithistorie
- Fehlende Sicherheiten
- Sehr hohes Alter
Eine Bürgschaft erhöht in solchen Fällen die Erfolgschancen. Aber: Sie garantiert keine Zusage. Ist das Risiko insgesamt zu hoch, lehnen Banken den Antrag auch mit Bürge ab.
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Wichtig
Wenn ein Kredit mit Bürgen unumgänglich ist, dann muss der Bürge eine deutlich bessere Bonität als der Kreditnehmer haben. Zwar gibt es keine festen Werte, aber es gilt der Grundsatz:
Die Bonität des Bürgen sollte so gut sein, dass er den Kredit allein erhalten würde.