Eine SCHUFA-Abfrage ist der Abruf von Informationen, die bei der SCHUFA zu einer Person gespeichert oder aus diesen Daten berechnet wurden. Ziel ist es, die Zahlungszuverlässigkeit und das mögliche Risiko eines Zahlungsausfalls einzuschätzen.
Eine solche Abfrage kann durch ein Unternehmen erfolgen, das einen Vertrag mit Ihnen schließen möchte. Sie können aber auch selbst eine Auskunft anfordern, um Ihre Daten zu kontrollieren oder einen Bonitätsnachweis zu erhalten.
Der Begriff „SCHUFA-Abfrage“ bezeichnet deshalb nicht immer dasselbe Produkt. Entscheidend ist, wer die Abfrage stellt und für welchen Zweck die Informationen benötigt werden.
Tragen Sie die für die eindeutige Zuordnung erforderlichen persönlichen Angaben ein. Achten Sie darauf, dass Name, Geburtsdatum und Anschrift korrekt sind.
Wählen Sie eine angebotene Zahlungsmethode und schließen Sie die Bestellung des SCHUFA-BonitätsChecks ab.
Ihre Identität wird über eine der verfügbaren Identifikationsmethoden geprüft. Damit wird verhindert, dass unberechtigte Personen Ihre Bonitätsinformationen abrufen.
Nach erfolgreicher Identifikation steht der SCHUFA-BonitätsCheck grundsätzlich direkt als PDF zum Download bereit. Der enthaltene Verifizierungscode ermöglicht dem Empfänger, die Echtheit des Nachweises zu prüfen.
Bestellen Sie einen kompakten Bonitätsnachweis und laden Sie ihn nach erfolgreicher Identifikation als PDF herunter.
SCHUFA-BonitätsCheck beantragen
Unternehmen dürfen Bonitätsdaten nicht ohne einen nachvollziehbaren Grund abrufen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten muss eine rechtliche Grundlage bestehen. Das kann je nach Situation eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse sein.
Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Unternehmen ein finanzielles Risiko eingeht, weil es eine Leistung vor der vollständigen Bezahlung erbringt. Ob eine Abfrage zulässig ist, hängt jedoch stets vom konkreten Vertrag und vom Umfang der angeforderten Informationen ab.
Typische Situationen sind:
| Anlass | Zweck der SCHUFA-Abfrage |
|---|---|
| Kreditantrag | Einschätzung der Kreditwürdigkeit und des Ausfallrisikos. |
| Rechnungskauf | Prüfung des Risikos eines möglichen Zahlungsausfalls. |
| Mobilfunk- oder Leasingvertrag | Bewertung der langfristigen Zahlungsfähigkeit für laufende Verpflichtungen. |
| Girokonto oder Kreditkarte | Prüfung der Bonität vor der Einrichtung eines Kontos oder der Gewährung eines Kreditrahmens. |
| Mietvertrag | Einschätzung der Zahlungszuverlässigkeit bei der Wohnungsbewerbung. |
Die Kosten hängen davon ab, welche Art von Auskunft Sie benötigen.
| Merkmal | Eigene SCHUFA-Abfrage | SCHUFA-Abfrage durch ein Unternehmen |
|---|---|---|
| Antragsteller | Sie selbst | Unternehmen oder Vertragspartner |
| Hauptzweck | Kontrolle der über Sie gespeicherten Daten. | Einschätzung des Vertrags- bzw. Zahlungsausfallrisikos. |
| Informationsumfang | Je nach Produkt ausführlich oder kompakt. | Auf den jeweiligen Verwendungszweck beschränkt. |
| Kosten | Je nach Auskunft kostenlos oder kostenpflichtig. | Für Verbraucher in der Regel keine separate Gebühr. |
| Weitergabe | Nur mit einem geeigneten Nachweis (z. B. BonitätsCheck) sinnvoll. | Die Auskunft wird direkt an das anfragende Unternehmen übermittelt. |
Benötigen Sie einen kompakten Nachweis Ihrer Zahlungszuverlässigkeit, können Sie den SCHUFA-BonitätsCheck online bestellen und nach erfolgreicher Identifikation direkt herunterladen.
SCHUFA-BonitätsCheck beantragen
Der genaue Inhalt hängt von der Art und dem Zweck der Abfrage ab. Eine ausführliche Auskunft für den persönlichen Gebrauch kann unter anderem gespeicherte personenbezogene Daten, Vertragsinformationen, dokumentierte Anfragen und Scorewerte enthalten.
Ein Bonitätsnachweis zur Weitergabe ist dagegen bewusst kompakter. Er informiert den Empfänger über die Bonität, ohne alle gespeicherten Einzelheiten offenzulegen.
Bei einer SCHUFA-Abfrage werden Informationen zur Bonität und Zahlungszuverlässigkeit einer Person abgerufen. Die Abfrage kann durch ein Unternehmen oder durch die betroffene Person selbst erfolgen.
Sie können direkt bei der SCHUFA eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten anfordern. Benötigen Sie einen kompakten Bonitätsnachweis zur Weitergabe, können Sie einen SCHUFA-BonitätsCheck online bestellen.
Ja. Verbraucher können unentgeltlich Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Diese Auskunft dient der persönlichen Kontrolle und ist nicht automatisch als Nachweis für Dritte geeignet.
Unternehmen benötigen eine rechtliche Grundlage für die Abfrage. Je nach Situation kann dies eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse sein. Die abgefragten Informationen müssen zum jeweiligen Vertragszweck passen.
Welche Informationen eine Bank erhält, hängt von der Art der Anfrage und dem verwendeten SCHUFA-Produkt ab. Sie erhält nicht automatisch eine vollständige Kopie sämtlicher gespeicherter Daten. Zusätzlich prüft sie bei einem Kreditantrag die finanzielle Situation des Antragstellers.
Nein. Wenn Sie selbst eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten anfordern, ist dies kein negatives Zahlungsmerkmal und verschlechtert Ihre Bonität nicht.
Die SCHUFA-Abfrage bezeichnet den Vorgang, bei dem Informationen abgerufen werden. Die SCHUFA-Auskunft ist das daraus entstehende Dokument beziehungsweise die bereitgestellte Information.
Der SCHUFA-BonitätsCheck ist ein kompakter Bonitätsnachweis für die Weitergabe an Dritte. Er steht nach erfolgreicher Identifikation digital als PDF bereit und enthält einen Code zur Echtheitsprüfung.
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