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Welche Art E-Bike kann ich finanzieren – und wie?
Ein E-Bike, Pedelec usw. mag zwar über einen Motor verfügen und teilweise sogar ein Versicherungskennzeichen benötigen. Dennoch ist es in aller Regel nicht möglich, für eine E-Bike-Finanzierung einen für Mobilität zweckgebundenen Kredit zu nutzen. Der Grund: Bei einer solchen Zweckbindung verlangen Banken typischerweise den Fahrzeugbrief (bzw. „Zulassungsbescheinigung Teil II“) als Sicherheitsnachweis. Der wird jedoch nur für Fahrzeuge ausgestellt, die regulär zugelassen werden – Autos, Motorräder, Quads, Mopeds, LKW und dergleichen.
Für Sie läuft es in der Praxis der E-Bike Finanzierung daher auf zwei mögliche Herangehensweisen hinaus:













