Die Kreditaufnahme läuft beim Organkredit im Prinzip gleich ab wie bei jedem anderen Kredit auch. Von einem Organkredit ist aber die Rede, wenn Kredite beispielsweise von einem Institut an den eigenen Geschäftsleiter, an Familienmitglieder von Führungspersonen, an Prokuristen, Aufsichtsräte, Vorstandsmitglieder, Gesellschafter der Bank oder an andere Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftspolitik vergeben werden. Entscheidend ist demnach die Art und Intensität der Verflechtung, die zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer besteht. Dies gilt selbst bei Ehegatten, (minderjährigen) Kindern oder Unternehmen entsprechender Personen.
Warum sind Organkredite strenger reglementiert?
Aufgrund der genannten Verflechtung zwischen Kreditgeber und -nehmer kann es bei Organkrediten zu Interessenkonflikten sowie Insidergeschäften kommen. Aus diesem Grund gelten für sie strengere regulatorische Vorschriften. Sie dienen der Bankenaufsicht, der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs sowie der Korruptionsprävention. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der besonderen Verantwortung, die Banken und Kreditinstitute im Finanzsystem haben.
Gerade leitende Personen und deren Familienmitglieder verfügen demnach vielleicht über sensible Daten, sie können manchmal Einfluss auf Kreditentscheidungen nehmen oder andere Besonderheiten ihrer Position zum eigenen Vorteil nutzen.
Eine zusätzliche Regulierung für Organkredite wurde deshalb als notwendig erachtet und gesetzlich verankert. Weitere Ziele dieser gesetzlichen Regulierung lauten:
- Vermeidung von Interessenkonflikten wie bevorzugten Konditionen, verminderte Bonitätsprüfungen oder eine Beeinflussung bei der Kreditvergabe.
- Schutz der Banken und ihrer Kunden sowie Investoren vor der Vergabe von Krediten, die nicht ausreichend abgesichert sind und somit die Stabilität des Instituts gefährden könnten.
- Wahrung des Vertrauens in das Finanzsystem durch transparentes und faires Handeln sowie die Verhinderung von Korruption.
- Vermeidung von Insidergeschäften durch einen Informationsvorteil oder riskante Investitionen zu Lasten der Kreditgeber.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Organkrediten dienen demnach als wichtiger Schutzmechanismus, der mittlerweile in mehreren Gesetzen fixiert ist. Die wichtigste gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Kreditwesengesetz, kurz KWG.