Zwei Personen im Anzug besprechen gemeinsam ein Dokument am Schreibtisch. Eine Person hält einen Stift und deutet auf das Papier, während die andere aufmerksam zuhört. Die Szene symbolisiert ein Beratungsgespräch zu einem speziellen Kredit, etwa einem Organkredit im Unternehmenskontext.Zwei Personen im Anzug besprechen gemeinsam ein Dokument am Schreibtisch. Eine Person hält einen Stift und deutet auf das Papier, während die andere aufmerksam zuhört. Die Szene symbolisiert ein Beratungsgespräch zu einem speziellen Kredit, etwa einem Organkredit im Unternehmenskontext.

Organkredit

 
✓ Organkredite werden von Banken oder Kreditinstituten an natürliche oder juristische Personen vergeben, mit denen eine enge Verflechtung besteht.
✓ Diese wirtschaftliche, finanzielle oder rechtliche Beziehung sorgt für strengere Regularien zur Vergabe von Organkrediten.
✓ Organkredite müssen genehmigt, zu marktüblichen Konditionen vergeben und den Bankenaufsichten gemeldet werden.
✓ Diese strenge Regulierung von Organkrediten dient der Vermeidung von Interessenkonflikten und Insidergeschäften, ebenso wie der Absicherung der Banken.

Definition


Ein Organkredit ist ein spezielles Darlehen, bei dem eine Person oder ein Unternehmen einen Kredit bei einer Bank oder einem Kreditinstitut aufnimmt, zwischen denen eine enge wirtschaftliche, rechtliche oder finanzielle Beziehung besteht. Diese Verflechtung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber hat strengere Regularien zur Folge als bei anderen Kreditarten, damit keine „Vetternwirtschaft“ betrieben wird.

Definition: Wann entsteht ein Organkredit?

Die Kreditaufnahme läuft beim Organkredit im Prinzip gleich ab wie bei jedem anderen Kredit auch. Von einem Organkredit ist aber die Rede, wenn Kredite beispielsweise von einem Institut an den eigenen Geschäftsleiter, an Familienmitglieder von Führungspersonen, an Prokuristen, Aufsichtsräte, Vorstandsmitglieder, Gesellschafter der Bank oder an andere Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftspolitik vergeben werden. Entscheidend ist demnach die Art und Intensität der Verflechtung, die zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer besteht. Dies gilt selbst bei Ehegatten, (minderjährigen) Kindern oder Unternehmen entsprechender Personen.

Warum sind Organkredite strenger reglementiert?

Aufgrund der genannten Verflechtung zwischen Kreditgeber und -nehmer kann es bei Organkrediten zu Interessenkonflikten sowie Insidergeschäften kommen. Aus diesem Grund gelten für sie strengere regulatorische Vorschriften. Sie dienen der Bankenaufsicht, der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs sowie der Korruptionsprävention. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der besonderen Verantwortung, die Banken und Kreditinstitute im Finanzsystem haben.
Gerade leitende Personen und deren Familienmitglieder verfügen demnach vielleicht über sensible Daten, sie können manchmal Einfluss auf Kreditentscheidungen nehmen oder andere Besonderheiten ihrer Position zum eigenen Vorteil nutzen.

Eine zusätzliche Regulierung für Organkredite wurde deshalb als notwendig erachtet und gesetzlich verankert. Weitere Ziele dieser gesetzlichen Regulierung lauten:

  1. Vermeidung von Interessenkonflikten wie bevorzugten Konditionen, verminderte Bonitätsprüfungen oder eine Beeinflussung bei der Kreditvergabe.
  2. Schutz der Banken und ihrer Kunden sowie Investoren vor der Vergabe von Krediten, die nicht ausreichend abgesichert sind und somit die Stabilität des Instituts gefährden könnten.
  3. Wahrung des Vertrauens in das Finanzsystem durch transparentes und faires Handeln sowie die Verhinderung von Korruption.
  4. Vermeidung von Insidergeschäften durch einen Informationsvorteil oder riskante Investitionen zu Lasten der Kreditgeber.

Die gesetzlichen Vorschriften zu Organkrediten dienen demnach als wichtiger Schutzmechanismus, der mittlerweile in mehreren Gesetzen fixiert ist. Die wichtigste gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Kreditwesengesetz, kurz KWG.

Der Organkredit im Kreditwesengesetz – ein Überblick

Im Kreditwesengesetz (KWG) sind die Klauseln zu Organkrediten im § 15 zu finden. Hieraus geht hervor, dass jene Kredite als Organkredite bezeichnet werden, die an

  • Geschäftsleiter,
  • Gesellschafter,
  • Mitglieder eines der Überwachungsorgane,
  • Prokuristen,
  • stille Gesellschafter des Instituts sowie
  • deren Familienmitglieder oder weitere Unternehmen

vergeben werden. Es gibt zudem Sonderfälle, für die ebenfalls die Regelungen zu Organkrediten gelten. Die wichtigsten Klauseln aus dem § 15 Kreditwesengesetz lauten wie folgt:

  1. Organkredite dürfen nur mit einem einstimmigen Beschluss sämtlicher Geschäftsleiter vergeben werden. Mitarbeiterprogramme gelten diesbezüglich als Ausnahme.
  2. Die Organkredite müssen marktmäßige Bedingungen aufweisen und durch den Aufsichtsrat bewilligt werden.
  3. Geschäftsleiter und Mitglieder das Aufsichtsorgans, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen sich an diesem Prozess nicht beteiligen.
  4. Organkredite, die zu besseren als auf dem Markt üblichen Konditionen vergeben werden, müssen mit hartem Kernkapital unterlegt werden.
  5. Die BaFin kann vorab oder nachträglich Obergrenzen für die Gewährung von Organkrediten definieren.
  6. Die Beschlüsse der Geschäftsleiter sowie jene über die Zustimmung müssen vor Gewährung des Kredits gefasst und aktenkundig gemacht werden.
  7. Unrechtmäßig vergebene Organkredite müssen mit sofortiger Wirkung zurückgezahlt werden.
info
Gut zu wissen
Neben den genannten Regelungen des § 15 KWG gelten zusätzliche Vorgaben sowie einige Ausnahmefälle. Deshalb ist es für alle Banken und Kreditinstitute wichtig, die Rechtslage zu Organkrediten im Detail zu kennen und mit größter Sorgfalt zu berücksichtigen. Ansonsten drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern eventuell auch wirtschaftliche Schäden, beispielsweise durch einen Vertrauensverlust der Kunden und Investoren.

Organkredite sind auch für juristische Personen möglich

Ein Organkredit kann nicht nur an eine natürliche, sondern auch an eine juristische Person wie ein Unternehmen vergeben werden. In solchen Fällen ist es ebenso unzulässig, Organkredite zu günstigeren Konditionen oder mit geringerer Absicherung herauszugeben, als das auf dem Markt üblich ist.

Bei der Vergabe von Organkrediten an juristische Personen ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass eine Veruntreuung von Unternehmenskapital ausgeschlossen wird. Sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen gelten demnach für Organkredite als wichtigste Grundsätze:

  1. Genehmigungspflicht
  2. marktübliche Konditionen
  3. Meldepflicht an die Bankenaufsicht

Aus dieser Meldepflicht ergibt sich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, im Zweifelsfall intervenieren darf.

Kredite vergleichen und beantragen mit smava

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, nutzen Sie jetzt smava für einen unverbindlichen sowie kostenlosen Kreditvergleich. So sehen Sie auf einen Blick, welche Kredite Ihnen zur Verfügung stehen – und können das Angebot mit den besten Konditionen direkt online beantragen.

Kostenlosen Kreditvergleich nutzen