Ist die SCHUFA-Datenkopie wirklich kostenlos?
Die erste Kopie der personenbezogenen Daten ist nach der DSGVO grundsätzlich kostenlos. Auch die Informationen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht müssen grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Eine starre Regel, nach der nur genau eine Datenkopie pro Jahr kostenlos wäre, lässt sich daraus nicht ableiten. Bei offenkundig unbegründeten oder insbesondere häufig wiederholten, exzessiven Anträgen kann jedoch ein angemessenes Entgelt verlangt oder die Bearbeitung abgelehnt werden.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass mindestens eine jährliche Auskunft sowie zusätzliche Auskünfte nach der Korrektur fehlerhafter Einträge kostenlos sein sollten. Eine allgemeingültige feste Grenze für weitere Anträge gibt es demnach nicht.