Im Jahr 2018 haben sich in Deutschland rund 449.000 Paare das Ja-Wort gegeben. Die wenigsten der Paare beschäftigen sich im Vorfeld intensiv mit den juristischen Details der Eheschließung. Auch das Thema „Schulden vor der Ehe“ steht in der Hochzeitsvorbereitung nicht unbedingt auf der Agenda. Die Meinung, dass Sie in einer Ehe für die Schulden des Ehepartners haftbar gemacht werden können, ist in Deutschland weit verbreitet. Dieser Standpunkt ist jedoch nicht korrekt. Im Gegenteil: Auch wenn in der Ehe eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, heißt dies nicht, dass Sie für die Schulden des Ehepartners haften. Es kann ausschließlich der Ehepartner für Schulden vor der Ehe verantwortlich gemacht werden, der diese Schulden auch verursacht hat. Die Höhe spielt dabei keine Rolle: Auch wenn der verantwortliche Ehepartner nicht mehr in der Lage ist, die Verbindlichkeiten aus eigener Hand zurückzuzahlen, kann der Gläubiger nicht den anderen Ehepartner in die Pflicht nehmen. Die Eheschließung stellt also trotz Schulden des Partners kein Problem in Bezug auf die finanziellen Verpflichtungen der Einzelpersonen dar.
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Hinweis
Auch während der Ehe haften nicht automatisch beide Partner für die Schulden der Ehepartner. Wenn einer der Ehepartner einen Kredit aufnimmt und den Kreditvertrag alleine unterzeichnet, haftet in den meisten Fällen auch nur er für den Kredit. Häufig entscheiden sich Ehepartner aber dafür, einen Kredit gemeinsam aufzunehmen, um von besseren Zinskonditionen zu profitieren. In diesem Fall haften beide Partner gegenüber den Gläubigern für die Schulden.