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Was sind Darlehensgebühren?

Bevor ein Darlehen bewilligt wird, muss die Bonität des Kreditnehmers überprüft und die Darlehenssumme bereitgestellt werden. Diese Vorarbeit ließen sich Kreditgeber bis vor einiger Zeit in Form von Darlehensgebühren bezahlen. Warum diese Praxis inzwischen unzulässig ist und unter welchen Umständen Sie Darlehensgebühren zurückfordern können, erfahren Sie hier.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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So lautet die Definition für Darlehensgebühren

Darlehensgebühren sind Entgelte, die ein Kreditgeber – beispielsweise eine Bank, eine Bausparkasse oder eine Versicherungsgesellschaft – für die Bearbeitung eines Kreditantrags verlangt. Sie sind nicht im Effektivzins enthalten und richten sich nicht – wie die eigentlichen Zinsen ­­– nach Laufzeit und Ratenhöhe. Stattdessen handelt es sich häufig um einen festen Betrag oder einen prozentualen Wert (beispielsweise 2 Prozent der Kreditsumme). Mit Darlehensgebühren wollten Kreditgeber in der Vergangenheit die Kosten ausgleichen, die Ihnen durch die Bearbeitung und den Vertrieb von Kreditanträgen entstanden sind. Darüber hinaus konnten diese Gebühren auch für die Freigabe von Kreditsicherheiten anfallen.

Wie ist Gesetzeslage bei Darlehensgebühren?

Lange Zeit war es für Kreditgeber völlig selbstverständlich, Darlehensgebühren zu verlangen. Doch bereits die 1985 erlassene Preisangabenverordnung verpflichtete sie dazu, Entgelte, wie Bearbeitungsgebühren, im Effektivzins abzudecken. Anschließend dauerte es jedoch noch einmal fast 30 Jahre, bis die Darlehensgebühren für unzulässig erklärt wurden. Den Anfang machten dabei zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2014. In diesen kam die richterliche Instanz zu dem Schluss, dass Darlehensgebühren nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten sein können. Damit erklärte der BGH Darlehensgebühren für unzulässig. Die Erklärung: Die Entgelte würden für Tätigkeiten berechnet, die im Interesse der Bank sind – nämlich beispielsweise das Verfügbar machen der Kreditsumme, die Antragsbearbeitung oder die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Dem Kreditnehmer diese Kosten zu berechnen, ist damit rechtswidrig.

Anspruch auf Rückzahlung von Darlehensgebühren

Mit seinen Urteilen zu Darlehensgebühren erklärte der Bundesgerichtshof auch vergangene Zahlungen für unzulässig – und zwar rückwirkend bis 2004. Betroffene Kreditnehmer konnten bzw. können somit Darlehensgebühren zurückfordern. Dafür setzte der BGH für betroffene Kreditverträge, die zwischen 2004 und 2011 geschlossen wurden, eine gesonderte Frist der Verjährung von zehn Jahren an. Normalerweise beträgt die Frist nur drei Jahre. Bei Ansprüchen aus den Jahren 2012 bis 2014 (bei Verbraucherkrediten) bzw. 2016 (bei Baufinanzierungen) greift somit die Verjährung. Ausnahmen bilden hierbei Fälle, in denen hemmende Maßnahmen der Verjährung ergriffen wurden.

Voraussetzungen für die Rückzahlung von Darlehensgebühren

Da Darlehensgebühren eindeutig für unzulässig erklärt wurden, erhebt kein seriöser Kreditgeber mehr derartige Bearbeitungsentgelte. Sollten Sie jedoch in der Vergangenheit Darlehensgebühren gezahlt haben, können Sie diese zurückfordern. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

Erstattungsanspruch prüfen

Bedenken Sie die dreijährige bzw. zehnjährige Frist der Verjährung und vergewissern Sie sich mit einem Blick auf das Ausstellungsdatum Ihres Kreditvertrags, dass Ihr Anspruch noch nicht verjährt ist.

Rückzahlungsforderung stellen

Senden Sie Ihrem Kreditgeber Ihre Forderung am besten per Einschreiben zu und verlangen Sie neben der Erstattung der Gebühren unbedingt auch Zinsen für dieselben.

Frist setzen und abmahnen

Legen Sie in Ihrem Anschreiben eine Frist von zwei bis drei Wochen fest. Hält Ihr Kreditgeber diese nicht ein, können Sie ihn erst abmahnen und – wenn die Rückzahlung trotzdem weiterhin ausbleibt – anschließend einen Anwalt hinzuziehen.

Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu Darlehensgebühren

Normalerweise geht aus Ihrem Kreditvertrag hervor, in welchem Maße Sie Gebühren gezahlt haben. Wenn Sie ein spezielles Darlehenskonto eingerichtet haben, können Sie außerdem anhand des Kontoauszuges überprüfen, ob zusätzliche Entgelte abgebucht wurden.

In wenigen Fällen ist die Erhebung von Darlehensgebühren zulässig. So ist beispielsweise die Lage für Existenzgründerdarlehen, die mehr als 75.000 Euro betragen, noch nicht eindeutig geklärt.

Folgende Gebühren dürfen Kreditgeber von Ihnen im Rahmen einer Darlehensaufnahme verlangen:

  • Bereitstellungszinsen für die Zeit zwischen Darlehenszusage und Darlehensauszahlung
  • Schadensersatz für Gewinnverlust, falls Sie einen bereitgestellten Kreditbetrag nicht abnehmen
  • Schadensersatz für Gewinnverlust, falls Sie Ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen
  • Die bereits erwähnten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen

Als sie noch zulässig waren, gab es für Darlehensgebühren drei Zahlungsmöglichkeiten, die teils auch kombinierbar waren:

  • zu Beginn der Kreditlaufzeit als „Upfront Fee“
  • regelmäßig, z. B. als monatliche Gebühr
  • zum Ende der Kreditlaufzeit

Weitere Kreditarten von smava

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