Banken – in aller Regel ebenso Wirtschaftsunternehmen wie Ihr Betrieb – werden bei Unternehmenskrediten zwar nicht durch das BGB verpflichtet (ungleich zu Privatkrediten).
Dennoch zwingen andere Vorgaben, namentlich
- KWG – Kreditwesengesetz
- MaRisk – Mindestanforderungen an das Risikomanagement
- CRR / CRD (EU-Bankenregeln)
die Kreditinstitute dazu, auch bei Unternehmenskrediten eine vergleichbare Sorgfalt walten zu lassen. Bloß dass hierbei ihre wirtschaftliche Unternehmenslage im Vordergrund steht anstelle der Bonität einer natürlichen Person.
Zu den wichtigsten Prüfbereichen gehören unter anderem die bisherige Geschäftsentwicklung, die finanzielle Stabilität und die Frage, ob das geplante Vorhaben langfristig zusätzliche Einnahmen generieren kann.
Um diese Punkte bewerten zu können, verlangen Kreditinstitute in der Regel verschiedene Nachweise und Unterlagen:
| Prüfkriterium der Bank |
Nachweismöglichkeiten |
| Wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens |
Jahresabschlüsse oder Bilanzen der vergangenen Geschäftsjahre |
| Umsatz- und Gewinnentwicklung |
Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV), betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) |
| Eigenmittel und Liquidität |
Kontoauszüge der Geschäftskonten, Liquiditätsplanung oder Finanzübersichten |
| Bonität und Zahlungsfähigkeit |
SCHUFA-Auskunft, Steuerbescheide, Selbstauskunft oder weitere Bonitätsnachweise |
| Wirtschaftlichkeit der geplanten Investition |
Investitionsplan, Finanzierungsplan oder Businessplan |
| Erfahrung und Entwicklung des Unternehmens |
Angaben zur Unternehmensgeschichte, Branche, bisherigen Geschäftsentwicklung und Zukunftsplanung |
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt unter anderem von Kreditsumme, Unternehmensform und Bank ab. Bei kleineren Krediten reichen häufig wenige Nachweise aus, während größere Investitionsfinanzierungen eine umfangreichere Prüfung erfordern.
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Hinweis
Banken achten in aller Regel sehr konservativ auf Zahlen, weniger auf blumige Formulierungen. Unbedingt sollten Sie daher die wirtschaftlichen Chancen Ihrer Geschäftserweiterung möglichst detailliert und mit realistischen Daten untermauert darlegen können.