Zahlungsfähigkeit und Zahlungsverhalten – daran wird bei der Berechnung letztlich festgemacht, wie kreditwürdig ein potenzieller Kreditnehmer ist. Was geprüft wird, um diese beiden Kriterien zu beurteilen, haben wir für Sie zusammengefasst:
Zahlungsfähigkeit
Für die Zahlungsfähigkeit ist das monatlich frei verfügbare Einkommen, dass durch den Beruf oder die Rente gesichert ist, berücksichtigt. Darüber hinaus werden aber auch Vermögenswerte einbezogen. Das können Immobilien sein aber auch Guthaben oder Aktien. Dafür müssen jeweils Nachweise in Form von Grundbucheinträgen, Besitzurkunden oder Sparbüchern und Kontoauszügen erbracht werden.
Zahlungsverhalten
Um beurteilen zu können, wie Sie in der Vergangenheit Ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind, wird Ihre SCHUFA-Datei abgefragt. Die Auskunftei bezieht von verschiedenen Vertragspartnern (z. B. Mobilfunkanbieter oder Versandhäuser) Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Zudem können Kreditgeber sehen, ob Sie bereits Kredite bedienen oder auch wie viele Kreditkarten sie besitzen und ob diese vertragsgemäß geführt werden.
info
Hinweis
Auch Ihre Kontoführung kann bei der Kreditberechnung einbezogen werden. Wenn regelmäßig Lastschriften wegen fehlender Deckung zurückgehen oder regelmäßig der Dispokredit ausgeschöpft wird, dann sind das Indikatoren für ein unzuverlässiges Zahlungsverhalten.