Bestreiten Sie eine Forderung, darf sie nicht einfach als unbestrittene Zahlungsstörung übermittelt werden. Der Widerspruch muss sich auf die Forderung selbst beziehen und sollte nachvollziehbar begründet sein.
Eine pauschale Nachricht wie „Ich zahle nicht“ reicht dafür nicht.
Benennen Sie konkret, warum die Forderung aus Ihrer Sicht falsch ist, zum Beispiel:
- Der Vertrag wurde nicht abgeschlossen.
- Die Rechnung wurde bereits bezahlt.
- Der berechnete Betrag ist falsch.
- Die Leistung wurde nicht erbracht.
- Die Forderung betrifft eine andere Person.
- Es wurden unzulässige Inkassokosten berechnet.
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Wichtig
Bewahren Sie Schreiben, Rechnungen, Zahlungsbelege und Versandnachweise auf.