Ein finanziertes Auto zu verkaufen bedeutet zwangsläufig, dass der Kredit noch nicht abbezahlt wurde. Die noch übrige Restschuld ist daher die wichtigste Kenngröße in diesem Themenkomplex.
Bevor Sie mit dem Fahrzeughändler sprechen oder den Wagen inserieren, sollten Sie daher auch bei einem nicht zweckgebundenen Kredit Folgendes tun:
- Erfragen Sie den aktuellen Ablösebetrag bei der Bank inklusive Vorfälligkeitsentschädigung.
- Ermitteln Sie mithilfe entsprechender Tools, Listen oder Experten den realistischen Marktwert des Wagens.
- Prüfen Sie dann, ob der Verkaufserlös die Restschuld vollständig deckt.
Im Mindestmaß möchten Sie rein durch den Verkauf des Wagens schuldenfrei werden. Wenn dabei noch etwas mehr verbleibt, ist das natürlich auch nicht schlecht.
Problematisch wird es dagegen, wenn der Fahrzeugwert niedriger ist als die offene Kreditsumme. Gerade bei Neuwagen entsteht dieser Effekt häufig, weil der Wertverlust zu Beginn stark ist, während Ihr Kredit in gleichmäßigen Raten zurückläuft.
In dem Fall müssen Sie sich für eine von drei Optionen entscheiden:
- Sie gleichen die Differenz aus Ihren eigenen Mitteln aus.
- Sie nehmen einen zusätzlichen Kredit für den Differenzbetrag auf.
- Sie prüfen beim Händler eine Inzahlungnahme mit Restschuldintegration.


Was davon für Ihre Situation am tauglichsten ist, hängt stark vom Einzelfall ab und davon, wie Sie hinsichtlich des nächsten Autos weiter vorgehen möchten.
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Wichtig
Die Vorfälligkeitsentschädigung für private Kreditnehmer ist gesetzlich beschränkt: Maximal 0,5 % der Restschuld bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr, maximal 1,0 % bei mehr als einem Jahr.